§ 106 Abs. 3 BetrVG

Wirtschaftliche Kennzahlen

Wenn der Betriebsrat wirtschaftliche Informationen haben will, die auf seine Aufgaben abgestimmt und die für ihn verständlich sind, dann muss er exakt danach fragen - oder seinen Wirtschaftsausschuss fragen lassen.

Ein in der Praxis bewährter Fragenkatalog dafür sind die "Kennzahlen für Betriebsräte", die hier als Excel-Tabelle heruntergeladen werden können.
Auf den ersten Blick mögen manche dieser Kennzahlen ebenso unverständlich erscheinen wie die meisten wirtschaftlichen Unterlagen des Arbeitgebers. Mithilfe einiger kurzer Erläuterungen (hier eine PDF-Datei) wird man aber auch als wirtschaftlicher Laie schnell den Nutzen dieser Kennzahlen für die Betriebsratsaufgaben erkennen.
Einiges aber sollte dabei beachtet werden:
  • Der Kennzahlenbogen muss an die eigenen Bedürfnisse und Bedingungen angepasst werden (nicht in allen Betrieben spielen z.B. der Lagerbestand oder die Auslandsfertigung eine Rolle, dafür ist es vielleicht sinnvoll, andere Zahlen aufzunehmen).
  • Die Kennzahlen lassen erst dann wirklich Rückschlüsse auf die Lage des Unternehmens zu, wenn sie bereits die Entwicklung mehrerer Jahre zeigen (deshalb: schnell anfangen und möglichst noch Zahlen der vergangenenen Jahre erfragen).
  • Oft wird es sinnvoll sein, die Kennzahlen noch weiter zu unterteilen (z.B. Erfassung getrennt nach Betrieben, Betriebsteilen) - zunächst aber gilt: bescheiden anfangen, dann schrittweise ausbauen.
Zunächst aber gilt:
Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat beginnen mit der Erfassung von Kennzahlen zunächst bescheiden, um den Fragebogen dann nach und nach auszubauen!
Folgende Unterlagen können angesehen / heruntergeladen / ausgedruckt werden:
Auswertungsbeispiele können hier ("Rationalisierung droht!") und hier ("Der Betrieb ist aufgegeben?") aufgerufen werden.