Die Betriebsratswahl

Die Durchführung der Betriebsratswahl ist vor allem eine Aufgabe des Wahlvorstands. Der wird allerdings erst benannt oder (wenn es einen Betriebsrat zurzeit nicht gibt) gewählt, wenn es bis zur eigentlichen Wahl nur noch ein paar Wochen dauert...
Die langfristige Vorbereitung der Betriebsratswahl und die damit zusammenhängenden "strategischen" Überlegungen sind deshalb ein Sache des amtierenden Betriebsrats (wenn es einen solchen gibt, was ja aber fast der Regelfall ist). Auch der Betriebsrat selber muss also mit den Grundlagen der Betriebsratwahl vertraut sein.
Je besser und langfristiger der Betriebsrat sich auf die nächste Wahl vorbereitet hat, desto einfacher wird es für den Wahlvorstand sein, die technische und organisatorische Vorbereitung in die Hand zu nehmen – immer in enger Kooperation mit dem Betriebsrat.
Die Arbeit des Wahlvorstands erfordert gute Kenntnisse des vorgeschriebenen Wahlablaufs und große Sorgfalt. Von ihm hängt es wesentlich ab, ob es später vielleicht einen Grund für eine Wahlanfechtung geben kann. Das gilt insbesondere für dem Umgang mit Wahlausschreiben, Briefwahlverfahren und Informationspflichten.
So richtig spannend wird es aber natürlich dann, wenn der Countdown für die eigentliche Betriebsratswahl beginnt: Stimmzettel, Wahlbox, Stimmauszählung – das und noch einiges mehr muss mit größter Sorgfalt gehandhabt werden.
Zur korrekten Durchführung der Betriebsratswahl sind nicht nur die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetz zu beachten, sondern auch die dazu gehörende Wahlordnung (WO).
So viel lässt sich also jetzt schon sagen:
Jeder Betriebsrat sollte versuchen, einige Beschäftigte zu gewinnen, die sich durch Seminarbesuch rechtzeitig auf die Aufgabe als Wahlvorstand vorbereiten! Und wenn man diesen Kreis hat, dann sollte er gut "gepflegt" werden, denn es geht nichts über einen langjährig erfahrenen Wahlvorstand!

Betriebe ohne Betriebsrat - die Erstwahl

Da bei den Wahlen zum Betriebsrat viele Rechtsvorschriften zu beachten sind, und gerade in Betrieben, in denen sich der Arbeitgeber gegen die Gründung eines Betriebsrats wehrt - und daher möglicher Weise die Wahl anfechten wird - sollten sich interessierte Kollegen unbedingt Hilfe suchend an die zuständige Gewerkschaft wenden, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann (mehr dazu hier...).

Weitere Informationen siehe § 17 Abs. 2 BetrVG und hier in unserem Leitfaden

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen für die Wahl des Betriebsrats bildet das Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG und die dazu gehörende Wahlordnung, WO.

Seminare

Seminarangebote zur Betriebsratswahl finden Sie immer vor der regelmäßigen Wahlperiode auf der Website des Bildungszentrums Oberjosbach (BZO)

Selbstverständlich wird in den Seminaren auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen eingegangen.


JAV + SBV Wahl

Die Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und der Schwerbehindertenvertretung (SBV) erfolgen in dem Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November. Und zwar für die JAV im 2 jährigen Rhytmus (2020, 2022 usw.) für die SBV alle 4 Jahre (2018, 2022, 2026 usw.).

Hinweise für die Wahlen beider Gremien finden sich hier: