Betriebsratswahl organisieren

Ein Glück, dass es Formblätter gibt. Auch jemand, der so etwas grundsätzlich nicht leiden kann, wird bei der Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl gerne darauf zurückgreifen – anders wäre die ohnehin nicht einfache Aufgabe des Wahlvorstands kaum zu bewältigen.
Der amtierende Betriebsrat wird sich also rechtzeitig vor der Benennung des Wahlvorstands schon einen Satz solcher Formblätter besorgen – die zuständige Gewerkschaft kann dabei behilflich sein.
Hat man die Formulare, dann sollte man Folgendes beachten:
Immer nur mit Kopien der Formblätter arbei­ten und die Originale aufheben – man verschreibt sich mal, braucht mehr als man gerechnet hatte...
Trotzdem muss man zu jeder Betriebsratswahl eine neue Formularsammlung bestellen. Die Formulare ändern (und verbessern) sich von Mal zu Mal, z.B. aufgrund neuer Rechtsprechung.
Also: Die Formblätter sind da! Einige wurden vielleicht schon im Vorfeld gebraucht – etwa zur Information des Arbeitgebers oder für die Benennung des Wahlvorstands. Jetzt aber geht es mitten hinein ins Wahlverfahren. Der Countdown beginnt ...
Eingeleitet wird die Betriebsratswahl mit dem Aushang des Wahlausschreibens! Der Wahlvorstand wendet sich damit das erste Mal "offiziell" an die Belegschaft und steht ihr von jetzt an zur Verfügung!
Wenn der Wahlvorstand die Belegschaft schon vorher informiert hat, z.B. über seine Sprechzeiten, seine Betriebsadresse, die Wahlverfahren oder andere Daten zur bevorstehenden Wahl, dann war das alles richtig, wichtig und sinnvoll, aber rechtlich nicht unbedingt erforderlich – und auch nicht ausreichend. Deshalb enthält das Wahlausschreiben noch einmal alle wichtigen Informationen zusammengefasst (§ 3 Wahlordnung, vereinfachte Wahl § 31 oder § 36 Wahlordnung). Wenn man einen Vordruck benutzt, vergisst man nichts.
Übrigens:
Der Wahlvorstand kann auch eine Kopie des Wahlausschreibens direkt an die wahlberechtigten Arbeitnehmer nach Hause schicken!
Das kann z.B. in einem Betrieb mit vielen Filialen und Außenstellen sinnvoll sein oder auch dort, wo es viele Auswärtsmonteure oder weit verteilte Außendienstler gibt.

Normale Wahl

Spätester Termin für das Aushängen des Wahlausschreibens ist der Tag 6 Wochen vor dem Tag der Betriebsratswahl!
Ein Beispiel:
Die Betriebsratswahl wird am Mittwoch, dem 16. Mai 2018, stattfinden (Achtung: Wenn sich die Betriebsratswahl über mehrere Tage erstreckt, gilt der letzte Tag der Wahl). Das Wahlausschreiben muss 6 Wochen und 1 Tag vorher ausgehängt sein, also am Dienstag, dem 3. April 2018.

Einfache Wahl

Der Wahlvorstand hat die Betriebsratswahl "unverzüglich einzuleiten". Dazu gehört, dass der Wahlvorstand "im Anschluss an die Aufstellung der Wähler­liste" auch das Wahlausschrei­ben erstellt und dann aushängt.
Präzise Fristen sind der Wahlordnung nicht zu entlocken. Das ist aber auch nicht nötig, denn aus dem gesamten Zeitplan ergibt sich, dass die beiden ersten und wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Betriebsratswahl (Wählerliste und Wahlausschreiben) so schnell wie möglich zu erledigen sind.
Musste der Wahlvorstand auf einer 1. Wahlversammlung (siehe hier) gewählt werden, ist die Sache sowieso klar:
  • Wählerliste,
  • Wahlausschreiben und
  • Entgegennahme der Wahlvorschläge,
das muss alles noch in dieser 1. Wahlversamlung passieren!

Die (zahlreichen) Details, die der Wahlvorstand beim Ausfüllen des Wahlausschreibens beachten muss, werden hier erklärt.
Grundsätzlich gilt:
Immer ist die Betriebsratswahl so zu organisieren und durchzuführen, dass eine geheime Stimmabgabe auf einem Wahlzettel möglich ist, der in eine Wahlurne einzuwerfen ist. Für besondere Fälle kommt das Briefwahlverfahren in Betracht. Unzulässig sind jedoch Online-Abstimmungen.

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