Corona und Betriebsratswahlen:

Die derzeitige Corona-Pandemie und die damit verbundenen Beschränkungen, stellen keinen Grund dar, Betriebsratswahlen nicht durchzuführen.

Betriebsratswahlen können und müssen durchgeführt werden. Gegebenenfalls müssen wegen des Gesundheitsschutzes entsprechende Schutzmaßnahmen im Wahlablauf mit berücksichtigt werden oder notfalls (wenn dies nicht möglich ist)  verstärkt auf Briefwahl gesetzt werden.

Langfristige Wahlvorbereitung

Gemäß § 13 Abs. 1 BetrVG finden in Deutschland Betriebsratswahlen alle vier Jahre statt; das nächste mal 2022, 2026 usw.
Die Vorbereitung der Betriebsratswahl darf keinesfalls erst mit der Benennung (oder Wahl) des Wahlvorstands beginnen – das gilt jedenfalls, wenn es in einem Betrieb bereits einen Betriebsrat gibt.

(Mehr zum Theme: Die erste Wahl eines Betriebsrats hier)

Dann muss es nämlich heißen:
"Nach der Wahl ist vor der Wahl!"

Ein Betriebsrat, dem etwas an der langfristigen Wirksamkeit seiner Arbeit liegt, wird immer Ausschau halten nach Menschen, die ihm geeignet erscheinen, bei der nächsten Betriebsratswahl anzutreten:

  • Talentsuche als ständige Aufgabe für jeden Betriebsrat
Klar: Meistens laufen die Betriebsratswahlen in einem Betrieb immer nach dem gleichen (und bewährten) Schema ab. Das ist auch richtig und gut so. Trotzdem muss jeder Betriebsrat einen Überblick haben, nach welchen alternativen Verfahrensweisen eine Betriebsratswahl ablaufen kann:

Weiter im Thema...

          • Warum ist die Kandidatensuche eine ständige Aufgabe? (...)
          • Wie wird ein Betriebsrat gegründet oder neu gewählt (...)
          • Wie unterscheiden sich Personen- und Listenwahl (...)
          • Was muss beim Aufstellen von Kandidaten berücksichtigt werden? (...)
          • Wann kann, muss oder sollte die "vereinfachte" Betriebsratswahl durchgeführt werden? (...)