Ergebnis bei Persönlichkeitswahl

Zur Erinnerung:
Beim vereinfachten Wahlverfahren gibt es nichts anderes als Persönlichkeitswahl. Und ansonsten gibt es immer dann Persönlichkeitswahl, wenn nur 1 Wahlvorschlagsliste aufgestellt wurde.
Die Sitzverteilung bei der Persönlichkeitswahl:
  • Es gibt eine Liste mit allen Kandidaten dieser Betriebsratswahl und hinter jedem Kandidaten steht nun die Anzahl der Stimmen, die er bekommen hat.
  • Als Erstes wird festgestellt, wie viele Betriebsratssitze auf das Minderheits­geschlecht entfallen müssen (wurde schon ausgerechnet und steht im Wahlausschreiben – siehe hier).
  • Dann werden entsprechend viele Angehörige des Minderheitsgeschlechts mit der relativ höchsten Stimmenzahl herausgesucht und deutlich gekennzeichnet. Bei vielen Kandidat(inn)en kann es übersichtlicher sein, Namen und Stimmzahlen extra rauszuschreiben.
  • Damit steht fest, wer für das jeweilige Minderheitsgeschlecht in den Betriebsrat einzieht.
  • Die restlichen Kandidat(inn)en werden nun je nach erhaltener Stimmenzahl deutlich gekennzeichnet oder mit Namen und Stimmenzahl untereinander aufgeschrieben. Dabei wird auf das Geschlecht jetzt keine Rücksicht mehr genommen.
Beispiel:

Ein Betrieb hat 175 wahlberechtigte Arbeitnehmer, davon 45 Frauen. 160 gültige Stimmzettel wurden abgegeben. Auf der einzigen Vorschlagsliste standen 13 Kandida­t(inn)en7 davon können in den Betriebsrat kommen. Die Verteilung der Betriebsratssitze hat ergeben, dass 2 Sitze auf das Minderheitsgeschlecht (in diesem Fall die Frauen) entfallen. Die Liste mit den Stimmenzahlen sieht nun so aus:

 Sitz  Namen Stimmen
   Hans Hamel 155
 (1)  Gudrun Gundel  151
   Karl Kantine  122
   Claudia Claas  33
   Otto Osborn  152
   Willi Witzemann  101
 (2)  Rosi Runge  110
   Max Mandel  112
   Horst Holbe  57
   Fritz Friedrichs  61
   Alfred Altmann  24
   Elisabeth Ebner  105
   Marion Müller  45

Die ersten beiden Plätze gehen also an die Frauen mit den relativ meisten Stimmen. Die verbleibenden 5 Sitze werden dann ohne weitere Rücksicht auf das Geschlecht nach Stimmenzahl auf die verbliebenen Kandidaten verteilt:
 Sitz  Namen Stimmen
 (3)  Hans Hamel 155
 (1)  Gudrun Gundel  151
 (5)  Karl Kantine  122
   Claudia Claas  33
 (4)  Otto Osborn  152
   Willi Witzemann  101
 (2)  Rosi Runge  110
 (6)  Max Mandel  112
   Horst Holbe  57
   Fritz Friedrichs  61
   Alfred Altmann  24
(7)  Elisabeth Ebner  105
   Marion Müller  45

Gewählt sind also alle, die vorne mit einer Zahl gekennzeichnet wurden – auch Elisabeth Ebner selbstverständlich. Im Ergeb­nis sitzen nun 3 Frauen (2 davon auf einem garantierten Minderheitenplatz) und 4 Männer im Betriebsrat.
Der Wahlvorstand ermittelt auch noch die Reihenfolge der nicht gewählten Kandidaten(innen). Diese sind dann beginnend mit der höchsten Zahl (die gerade nicht mehr dazu geführt hat, gewählt worden zu sein) Ersatzmitglieder des Betriebsrats. Das Ergebnis wird protokolliert.
In unserem Beispiel ist also Willi Witzmann erstes Ersatzmitglied. An letzter Stelle steht Alfred Altmann. Mehr zum Thema Ersatzmitglieder hier.