Bekanntgabe des Ergebnisses

Die vorletzte Aktion des Wahlvorstands ist der Aushang über die nun endgültig gewählten Betriebsratsmitglieder an den üblichen Stellen!

Dabei bitte beachten:

  • Auch für diese Aushänge gibt es Vordrucke.
  • Dieser Aushang muss mindestens 2 Wochen hängenbleiben – während gleichzeitig alle anderen Aushänge (Wahlausschreiben usw.) wieder abgenommen werden können.
Am Tag nachdem diese Bekanntmachung ausgehängt worden ist, beginnt die letzte Frist dieser Betriebsratswahl: Innerhalb von 2 Wochen können (mindestens 3 wahlberechtigte) Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Betriebsratswahl anfechten!
Danach ist die Sache für den Wahlvorstand endgültig überstanden – allerdings:
In (voraussichtlich) 4 Jahren ist die nächs­te Betriebsratswahl!
Aber halt, etwas fehlt noch:
Alle Wahlunterlagen wie Einladungen, Protokolle, Wählerlisten, Wahlausschreiben, Bekanntmachungen, Auszählungsunterlagen, Benachrichtigungen, Stimmzettel – eben alles Schrift­liche – wird in einem Ordner "Betriebsratswahl" abgeheftet und nach der ersten Sitzung des neuen Betriebsrats dem Vorsitzenden übergeben – in einem versiegelten Umschlag.
Und das passiert mit den Unterlagen:
Der neue Betriebsrat hat diese Unterlagen mindestens bis zum Ende seiner Amtszeit aufzuheben... Und 10 Wochen vor Ende seiner Amtszeit (spätestens!) muss der Betriebsrat dann wieder einen Wahlvorstand benennen... siehe hier.
Bis dahin aber hat der Wahlvorstand die Sache nun – wie gesagt – hinter sich. Nur wer den Vorsitz im Wahlvorstand hatte, der hat noch eine Aufgabe (die für den 1-köpfigen Betriebsrat natürlich nicht gilt – auch wenn sich die neu gewählte Betriebsratsperson gern mal mit dem Ersatzmitglied zusammensetzen sollte):
Einberufung der konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats!