Benachrichtigung der Gewählten

Höchstwahrscheinlich waren die Kandidatinnen und Kandidaten ja dabei, als die Stimmen ausgezählt und (bei Listenwahl) die Plätze verteilt wurden. Aber trotzdem:
Der Wahlvorstand schickt eine schriftliche Mitteilung an alle, die aufgrund des Auszählungsergeb­nisses in den Betriebsrat gewählt worden sind!
Das soll sofort geschehen – am besten erledigt der Wahlvorstand das in einem Rutsch zusammen mit der Wahlniederschrift und übergibt die Mitteilungen persönlich. Dazu ein Formulierungsvorschlag:
Liebe Kollegin ...Name... (Lieber Kollege ...Name...),
Bei der Betriebsratswahl am
...Datum... bist du zum Betriebsratsmitglied gewählt worden. Innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt dieser Mitteilung kannst du die Wahl ablehnen. Eine entsprechende schriftliche oder münd­liche Erklärung hast du dem Wahlvorstand gegenüber abzugeben. Hören wir bis zum obigen Termin nichts von dir, bist du gewähltes Betriebsratsmitglied!
Und so wird die 3-Tages-Frist berechnet:
  • Der Tag, an dem die Mitteilung ankommt, zählt nicht mit.
  • Dann 3 Arbeitstage abzählen (= Tage, an denen die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer normalerweise arbeitet).
  • Am Ende des 3. Tages läuft die Frist aus.
  • Ist dieser Tag ein Feiertag, verschiebt sich das Frist­ende auf den nächsten Arbeitstag.
Vor allem beim vereinfachten Wahlverfahren mit "nachträglicher schriftlicher Stimmabgabe" kann es zeitlich mal wieder eng werden. Der Wahlvorstand wird also auch hier wieder sehr zügig arbeiten, denn es soll ja möglichst noch vor dem Ende der Amtszeit des alten Betriebsrats einen funktionierenden neuen geben – sonst droht eine (wenn vielleicht auch nur kurze) betriebsratslose Zeit...
Ausdrücklich annehmen muss der/die Gewählte das Amt nicht (das geschieht automatisch durch Ablauf der 3 Tage. Man kann jedoch die Annahme der Wahl erklären und so u.U. die 3-tägige Wartezeit abkürzen.
Lehnt eins der gewählten Betriebsratsmitglieder seine Wahl dem Wahlvorstand gegenüber ab, so tritt an seine Stelle das Ersatzmitglied!
Wie das "richtige" Ersatzmitglied gefunden wird, steht hier...
Dabei muss auch das Minderheits­geschlecht berücksichtigt werden!
In jedem Fall gilt dann:
Information an das Ersatzmitglied, mit wiederum 3 Arbeitstagen Frist.
Zurück zur Benachrichtigung der Gewählten:
Erst wenn alle Betriebsratsmitglieder die Wahl angenommen haben bzw. wenn die Frist für eine Ablehnung des Amtes verstrichen ist, steht das endgültige Ergebnis der Betriebsratswahl fest!
Und dann bekommen der Arbeitgeber und die im Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Kopie der Wahlniederschrift zugeschickt!
Vorletzte Amtshandlung des Wahlvorstands ist dann...