Sonderfall: gleiche Höchstzahl

Manchmal kommt es vor, dass der letzte Platz vergeben werden muss, aber die entsprechende Höchstzahl gibt es nicht nur einmal...
Beispiel:
8 Höchstzahlen sind verteilt, nur der letzte Platz muss noch vergeben werden – aber: Alle 3 Listen haben als nächste Höchstzahl die 20.
   Liste 1 = 60  Liste 2 = 120  Liste 3 = 40
 :1 60,0 120,0 40,0
:2  30,0  60,0 20,0
 :3 20,0 40,0 13,3
 :4 15,0 30,0 10,0
 :5 12,0 24,0 8,0
 :6 10,0 20,0 6,7
Welche Liste in diesem Fall den Sitz bekommt, wird durch ein Losverfahren entschieden, das der Wahlvorstand sofort durchführt (es genügt, alle Listennummern auf einzelne gleiche Zettel zu schreiben und einen davon ziehen zu lassen). So könnte es in diesem Fall sogar passieren, dass die Liste mit den ohnehin schon meisten Stimmen noch einen Platz obendrauf bekommt …
Nur sicherheitshalber sei erwähnt:

Wenn es bei den vorderen Plätzen gleiche Höchstzahlen gibt, ist das natürlich unerheblich. Denn dann kommen eben alle Plätze mit der gleichen Höchstzahl zum Tragen. Im Beispiel oben haben wir sogar zweimal gleiche Höchstzahlen, einmal bei Platz 4 und 5 und dann noch einmal, wenn es um den (letzten) Platz 9 geht – lediglich um den wird gelost, denn nur gleiche Höchstzahlen beim letzten Platz erfordern eine Losentscheidung.