Die zentralen Termine

Es geht zunächst um zwei Termine:

  1. den Wahltag und
  2. den Aushang des Wahlausschreibens.
Das muss auch genau in dieser Reihenfolge vom Wahlvorstand entschieden und beschlossen werden. Denn...
  • der Wahltag hängt ab vom Ende der Amtszeit und
  • der Aushang des Wahlausschreibens vom Tag der Wahl.
So geht der Wahlvorstand vor:
Das Gesetz (§ 3 Abs. 1 Wahlordnung) sagt, dass der Wahltag mindestens 1 Woche vor dem Tag liegen soll, an dem die Amtszeit des amtierenden Betriebsrats zuende ist. Das ist aber – vor allem auch im Fall einer vereinfachten Wahl – einfach zu knapp, wenn der neue Betriebsrat installiert sein soll, ehe die Amtszeit des alten Betriebsrats ausläuft. Deshalb:
Der Tag der Betriebsratswahl sollte 10 Tage vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats liegen!
Ein Beispiel:
Das Ende der Amtszeit eines Betriebsrats fällt auf Samstag, den 19. Mai 2018. Spätester Termin für die Wahl des neuen Betriebsrats wäre also der Samstag, eine Woche davor – der 12. Mai 2018. Das geht natürlich nicht, also muss es mindestens Freitag, der 11. Mai 2018, sein. Um die 10 Tage voll zu machen, gibt der Wahlvorstand noch 2 Tage dazu – Wahltag ist also: Mittwoch, der 9. Mai 2018.
Eine solche 10-Tage-Frist ist auch sinnvoll für den Fall, dass sich das Ende der Antszeit des alten Betriebsrats nicht ganz genau feststellen ließ (siehe § 21 BetrVG).
Noch einmal in Zusammenfassung:
Tag der Betriebsratswahl ist (spätestens!) der gleiche Wochentag 1 Woche vor dem Tag, an dem die Amtszeit des Betriebsrats endet (besser ist: 3 Tage mehr einplanen!)! Ist dieser Tag ein Samstag, ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, wird der nächste Arbeitstag vor diesem Termin genommen!

Mit Bezug auf den festgelegten Wahltag muss der Wahlvorstand jetzt noch den Aushang des Wahlausschreibens terminieren – unterschiedlich bei normalem und vereinfachtem Verfahren:

Normale Wahl

6 Wochen vor dem Wahltag muss (spätestens!) das Wahlaus­schreiben ausgehängt werden! Der Wahlvorstand macht sich jetzt schon mal eine (große) Notiz zu diesem Termin!
Bezogen auf das Beispiel oben, müsste das Wahlausschreiben also am 6. April 2018 ausgehängt werden.

Vereinfachte Wahl

Unmittelbar nach Aufstellung der Wählerliste muss das Wahlausschreiben ausgehängt werden!
Das könnte direkt im Anschluss an die erste Sitzung des Wahlvorstands passieren. Aber realistisch ist das wohl nicht. Denn selbst wenn die Daten für die Wählerliste (siehe hier) vorliegen, wird es doch noch das eine oder andere zu prüfen und vielleicht auch nachzufordern geben. Also: erst Wählerliste, dann Wahlausschreiben...
Wurde der Wahlvorstand auf einer 1. Wahlversammlung gewählt, musste er Wählerliste und Wahlausschreiben noch während dieser Sitzung erstellen (siehe hier).

Ein korrektes Wahlausschreiben erfordert ein Menge Entscheidungen. Deshalb sind vor Aushang des Wahlausschreibens auf der ersten oder einer der folgenden Sitzungen des Wahlvorstands auch noch folgenden Punkte zu bearbeiten und zu beschließen (genauere Hinweise siehe die Links hinter den folgenden Themen):
  • Festlegung der genauen Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder (hier)
  • Berücksichtigung des Minderheits­geschlechts bei der Sitzverteilung (hier)
  • Festlegung der Anzahl der jeweils zur Unterstützung von Wahlvorschlägen notwendigen Unterschriften (hier)
  • Durchführung der "Briefwahl" (hier Punkt 10)
Auf jeden Fall muss schon auf der ersten Sitzung des Wahlvorstands festgelegt werden, an welchen Orten der Wahlvorstand seine Aushänge und Bekanntmachungen veröffentlichen will...