Aushänge und Bekanntmachungen

Bereits in seiner ersten Sitzung muss der Wahlvorstand beschließen, wo und wie er seine Aushänge und Bekanntmachungen veröffentlichen will. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Denn:
Der Wahlvorstand muss sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer einen Aushang oder eine andere Information des Wahlvorstands möglichst schnell zu Kenntnis nehmen können!
Das ist allein mit den betriebsüblichen Informationsbrettern durchaus nicht immer sichergestellt. Im Grundsatz gilt:
  • Je zahlreicher und flächendecken­der die Aushänge und Informationen des Wahlvorstands über den Betrieb verteilt sind, desto günstiger.
  • Vor allem dürfen auch kleine, isolierte oder abseits gelegene Abteilungen, Filialen oder gar Heimarbeitsplätze nicht vergessen werden.
Möglich ist (siehe § 3 Abs. 4 Wahlordnung) aber auch dies:
Die Wählerliste, ein Abdruck der Wahlordnung und das Wahlausschreiben können auch  in digitaler Form veröffentlicht werden! (Insbesondere für die Information der Arbeitnehmer, für die Briefwahl beschlossen wurde).
Dass dabei nur die "im Betrieb vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik" zum Einsatz kommen kann, versteht sich von selbst. Welche das im Einzelfall ist, muss der Wahlvorstand feststellen, wenn er diese Möglichkeit nutzen will.
So einfach und gut, wie es klingt, ist es aber nicht – denn:
Es müsste eine Kommunikationstechnik benutzt werden, die ähnlich funktioniert wie ein Aushang. Jedem Beschäftigten eine E-Mail mit der Wählerliste oder dem Wahlausschreiben zu schi­cken, käme also nicht in Frage. Denn möglicherweise würde diese E-Mail (oder erst recht ein Anhang dazu) vom Empfänger gar nicht geöffnet werden.
Möglich hingegen wäre:
Eine Veröffentlichung in einem Intranet (einem Unternehmens-Netzwerk), auf die jeder Arbeitnehmer jederzeit zugreifen kann, ähnlich wie er ein Informationsbrett aufsucht. Besser noch wäre eine Kombination:
  • Information im Intranet bereitstellen und
  • Hinweis darauf durch eine E-Mail.
Diese Möglichkeit kann und sollte ein Wahlvorstand auch durchaus nutzen – aber:

Informations- und Kommunikationstechnik kann im Rahmen der Betriebsratswahl zurzeit nur zusätzlich angewendet werden, weil nicht jeder Arbeitnehmer vor einem PC sitzt. !

Nächstes Thema für die erste Sitzung des Wahlvorstands ist die Festlegung einer "Betriebsadresse"...

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