Stimmzettel erstellen

Beim Erstellen der Stimmzettel ist vor allem dies zu beachten:
Es darf bei jeder Wahl nur exakt identische Stimmzettel geben – kopiert bzw. gedruckt auf die gleiche Sorte Papier bei gleicher Papiergröße  und -farbe!
Außerdem ist zu beachten:
  • Die benötigte Anzahl entspricht der Zahl der Wahlberechtigten (plus etwa 10 Prozent Reserve).
  • Hinter jedem Kandidaten oder jeder Liste muss es eine Möglichkeit zum eindeutigen Ankreuzen geben (Kreis oder Kasten).
  • Und es muss einen deutlichen Hinweis geben, wie viele Kandidaten höchstens angekreuzt werden dürfen oder den Hinweis, dass keinesfalls mehr als eine Liste angekreuzt werden darf.
Und nun zu weiteren Besonderheiten, unterschieden wie gewohnt nach normalem und vereinfachtem Wahlverfahren...

Normale Wahl

Stimmzettel für Persönlichkeitswahl:
Auf dem Stimmzettel sind alle Kandidaten für die Betriebsratswahl untereinander aufgeführt – genau in der Reihenfolge, in der sie auch auf der (einzigen) Vorschlagsliste stehen.
Die aufzuführenden Daten sind:
Name, Vorname, Berufsbezeichnung
Die zweite Möglichkeit sind Stimm­zettel für den Fall der Listenwahl:
Auf dem Stimmzettel sind alle zur Wahl antretenden Listen untereinander aufgeführt – genau in der Reihenfolge der für sie ausgelosten Ordnungnummern.
Für jede Liste wird aufgeführt:
Ordnungsnummer, Kennwort (wenn vorhanden) und die Daten der ersten 2 Kandidaten (Name, Vorname, Berufsbezeichnung)

Einfache Wahl

Es ist nur Persönlichkeitswahl möglich!
Auf dem Stimmzettel sind alle Kandidaten für die Betriebsratswahl untereinander aufgeführt – und zwar in alphabetischer Reihenfolge! Dies gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn es mehrere Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) gegeben haben sollte.
Die in jedem (!) Fall alphabetisch untereinander zu schreibenden Daten sind:
Name, Vorname, Berufsbezeichnung