Das etwas kompliziertere Verfahren

Das im folgenden Beispiel kurz beschriebene Verfahren wird wohl nur in mittleren und großen Betriebsratsgremien zum Einsatz kommen:

Schritt 1:
Diskussion eines neu aufgetauchten Problems auf der wöchentlichen Routine-Sitzung. Nach Festlegung der groben Marschrichtung ist klar, dass das Problem auf dieser Sitzung nicht gelöst werden kann (z.B. weil eine Ortsbesichtigung nötig ist und Informationen eingeholt werden müssen). Es wird ein (zeitlich begrenzt arbeitender) Ausschuss aus drei Betriebsratsmitgliedern gebildet, der zwei Wochen später berichten soll.
Schritt 2:
Der Ausschuss kommt in den zwei Wochen drei Mal zusammen und erarbeitet in dieser Zeit u.a. einen Fragenkatalog, der seiner Meinung nach dem Arbeitgeber vorgelegt werden soll.
Schritt 3:
Mitteilung
an den Betriebsratsvorsitzenden, dass der Ausschuss eine außerordentliche Betriebsratssitzung nur zu diesem Thema so bald wie möglich für nötig hält.
Schritt 4:
Auf der 1-Thema-Sitzung werden die vorläufigen Arbeitsergebnisse vorgestellt und diskutiert. Der Fragenkatalog wird durchgearbeitet, ergänzt und verbessert. Beschluss des Betriebsrats, den Fragenkatalog auf der nächsten gemeinsamen Sitzung mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Auftrag an den Betriebsratsvorsitzenden, die Einladung entsprechend zu formulieren.