Wöchentlich zu Arbeitsbeginn

Wöchentliche Betriebsratssitzung sind für jeden Betriebsrat – ob groß, ob klein, ob mit vielen Problemen geplagt oder in ruhigeren Zeiten – das anzustrebende Minimum. Was nicht etwa heißt, dass man seine Zeit mit unnötigen Sitzungsterminen "totschlagen" sollte. Vielmehr gilt:
Gibt es weniger Themen, dann macht man kürzere, nicht aber weniger Betriebsratssitzungen!

Nur so lässt sich sicherstellen, dass man dann, wenn es nötig ist, auch einmal länger diskutieren kann. Denn es ist natürlich leichter, eine routinemäßig stattfindende Betriebsratssitzung spontan um eine oder zwei Stunden zu verlängern, als eine zusätzliche Sitzung einzuberufen.

Mindestens ebenso wichtig ist es aber, die Tageszeit zu finden, an der die Betriebsrats- und auch Ausschusssitzungen optimalerweise stattfinden sollten:

Gibt es im Betrieb keine komplizierteren Arbeitszeit oder Schichtmodelle, ist die Sache klar: Betriebsratssitzungen finden immer zu Beginn der Arbeitszeit statt!
Ansonsten muss man sich etwas mehr Gedanken über den optimalen Zeitpunkt für Betriebsrats- und Ausschusssitzungen machen! Ein Aufbaubeispiel (hier) zeigt, wie das aussehen könnte...
Wichtig:
Betriebsratsarbeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Das "Ehrenamt" Betriebsratsarbeit findet aber während der Arbeitszeit statt und muss entsprechend vergütet werden. Gerade im Schichtbetrieb (oder bei Teilzeitbeschäftigten) wird es oft vorkommen, dass Betriebsräte außerhalb ihrer Schicht zur Sitzung müssen. Für den hierbei entstehenden Zeitaufwand ist ein entsprechender Zeitausgleich zu gewähren. Auch auf Ruhezeiten zwischen Schicht und Sitzung haben diese Betriebsratsmitglieder dann Anspruch (mehr dazu siehe § 37 BetrVG).

Häufigere Sitzungen mit weniger Themen sind auch gut für die Diskussionsbeteiligung, denn nur wenn (jedenfalls von Zeit zu Zeit) ohne allzu großen Zeitdruck diskutiert werden kann, werden sich auch neue oder etwas unsichere Betriebsratsmitglieder trauen ein Thema anzusprechen ohne die Angst, damit den "ganzen Laden aufzuhalten".
Und wenn es wirklich einmal nur sehr wenige oder auch nur einen einzigen Tagesordnungspunkt gibt – wäre das denn so schlimm? Viel wichtiger ist es doch, dass ein Gremium oft genug zusammenkommt, so dass auch "kleinere" Probleme (aus denen oft ganz schnell größere werden) angesprochen werden können und dass kein Problem aus Zeitmangel "unter den Tisch fällt", sich von allein (das heißt: allein durch den Arbeitgeber) erledigt oder irgendwann als "Bumerang" wieder zurückkommt.
Der Beschluss, Betriebsratssitzungen ab sofort wöchentlich durchzuführen, muss vom Betriebsrat nur gefasst und in einem Schreiben dem Arbeitgeber mitgeteilt werden! Eine "Genehmigung" oder Ähnliches wird nicht benötigt!
Ein Beispielschreiben kann hier angeschaut, ausgedruckt und kopiert werden...

Musterbriefe & Co.

Auf dieser Seite sind folgende Beispielschreiben und Organisationshilfen verlinkt: