Mit oder ohne Schreibkraft...

Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber im "erforderlichen Umfang" nicht nur das benötigte Material und eine zeitgemäße Büroausstattung zur Verfügung stellt, sondern auch das Personal für seine Arbeit!
Rein theoretisch könnte also ein Betriebsrat seine gesamte Verwaltungsarbeit - vom Öffnen der eingehenden Post bis hin zur Ablage nach Aktenplan - durch Büropersonal erledigen lassen, das der Arbeitgeber dafür freistellen muss.
So komplett wird sich das nicht immer durchsetzen lassen. Und so ganz will der Betriebsrat das vielleicht auch gar nicht...
Das Übertragen von Verwaltungsarbeiten auf Nicht-Betriebsratsmitglieder kann schnell zu Unselbstständigkeit und Abhängigkeiten führen! Der Betriebsrat muss also genau überlegen, was er abgeben will und was nicht!
In welchem Umfang der Betriebsrat Anspruch auf die Arbeit einer Verwaltungskraft hat (ganztags, halbtags, sporadisch) hängt natürlich vor allem (aber nicht nur) von der Größe des Betriebsrats ab. Um den Arbeitsanfall nachvollziehbar zu ermitteln, geht der Betriebsrat so vor:
  • Der Betriebsrat sammelt über einen längeren Zeitraum (ein Vierteljahr oder mehr) Belege für den Umfang der Verwaltungsarbeit:
  • Wie viele Stunden waren zeitweise vom Betriebsrat angeforderte Verwaltungskräfte für ihn tätig?
  • Wie viele Stunden waren der Vorsitzende des Betriebsrats und andere Betriebsratsmitglieder mit Verwaltungsarbeiten beschäftigt, die auch eine Verwaltungskraft hätte erledigen können?
  • Wie viele Stunden haben Betriebsratsvorsitzender und Betriebsratsmitglieder außerhalb ihrer Arbeitszeit (z.B. zu Hause) solche Arbeiten erledigt?
Zusätzlich dazu möglichst noch:
  • Wie viele Briefe müssen im Laufe eines Monats geschrieben werden (Seitenzahl)?
  • Wie viele Protokolle sind zu tippen (durchschnittliche Seitenzahl)?
  • In welchem Umfang fallen sonstige Schreibarbeiten (Betriebsvereinbarungsentwürfe usw.) oder andere Verwaltungsarbeiten an (Seitenzahl oder Stundenaufwand, aufgeschlüsselt nach Tätigkeiten)?
Nützlich sind auf jeden Fall weitere Hilfsargumente – Beispiele:
  • Fälle aus der Vergangenheit, in denen es dem Betriebsrat nicht gelungen ist, kurzfristig eine Schreibkraft zu bekommen (und wo dies möglichst auch zu Problemen mit der Geschäftsleitung geführt hat).
  • Bessere Erreichbarkeit des Betriebsrats (Telefon ist immer besetzt).
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse legt der Betriebsrat fest, in welchem Umfang er Unterstützung bei der Verwaltungsarbeit braucht (und haben will). Er fasst dann einen entsprechenden Beschluss und teilt diesen dem Arbeitgeber mit.
Wichtig ist dabei:
Auch bei der Auswahl der für ihn tätigen Bürokräfte ist der Betriebsrat zu beteiligen! Darüber entscheidet also nicht etwa der Arbeitgeber allein! Dies ergibt sich schon aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit (siehe auch § 2 BetrVG)