Der eigentliche Text
Wenn es um Schreiben an den Arbeitgeber geht, stellt sich aus Betriebsratssicht immer wieder die Frage, wo die Grenze zwischen Höflichkeit und (scheinbarer) Unterwürfigkeit verläuft. Dafür sollte man sich vor allem eines klarmachen:
Es ist die Aufgabe des Betriebsrats, zu Entscheidungen und Handlungen des Arbeitgebers klar Stellung zu beziehen!
Entweder der Betriebsrat ist davon überzeugt, dass er etwas unternehmen muss und kann, dann tut er es auch, ohne Wenn und Aber. Oder er lässt die Finger davon. Und diese Entschlossenheit, diese Überzeugung, das Richtige zu tun und zu wollen, muss auch in den Formulierungen eines Briefs deutlich werden. Deshalb:
Bitten um "Verständnis" (für eine klar formulierte Forderung), wie "Entschuldigungen" klingende Formulierungen wären also immer ein Fehler!
Ebenso soll sich der Betriebsrat vor jedem Drumherumgerede hüten (meist verbunden mit der Verwendung der Möglichkeitsform, des Konjunktivs) – Beispiele:
- "Der Betriebsrat könnte sich vorstellen, dass..."
- "Die Geschäftsleitung sollte diesen Fall doch noch einmal..."
Bei solchen Formulierungen drängt sich doch die Frage auf: Was ist denn nun? Will der Betriebsrat oder will er nicht? Ist er überzeugt, dass seine Lösung richtig ist, oder "könnte" er sich das nur "vorstellen"? Verlangt der Betriebsrat von der Unternehmensleitung, dass sie seine Forderungen ernst nimmt und mit ihm darüber verhandelt, oder "sollte" sie nur mal darüber "nachdenken"?
Tatsächlich wird wohl kaum jemand ernsthaft annehmen, dass sich ein Arbeitgeber durch solche Phrasen in seinen Entscheidungen beeinflussen lässt (und was wäre von einem Arbeitgeber zu halten, der sich in seinen Entscheidungen so einfach beeinflussen ließe?). Deshalb:
Der Betriebsrat vermeidet alle Formulierungen, die den Eindruck machen, dass er es vielleicht gar nicht ernst meint!
Dazu nun noch ein paar Beispiele, wie man es nicht machen (schreiben) sollte:
Nicht so: "Der Betriebsrat könnte sich vorstellen, dass..."
Sondern: "Der Betriebsrat stellt fest, dass..."
Nicht so: "Der Betriebsrat bittet darum, einmal zu überlegen, ob..."
Sondern: "Über dieses Thema muss noch gesprochen werden!"
Nicht so: "Wir bitten um Verständnis, dass wir nur so entscheiden konnten."
Sondern: "Der Betriebsrat hat beschlossen, dass..."
Nicht so: "Obwohl wir verstehen, dass die Geschäftsleitung zu dieser Entscheidung kommen musste..."
Sondern: "Nach den auch Ihnen bekannten Tatsachen kann es nur eine Schlussfolgerung geben:..."