Der PC im Betriebsratsbüro

Auch im Betriebsratsbüro ist der Einsatz von IT-Technik inzwischen tägliche Routine. Dokumente jeglicher Art, die der Betriebsrat für seine Arbeit benötigt, werden auf einem eigenen PC oder zumindest gesichertem Laufwerk hinterlegt.

Dabei sollte klar sein, dass auch hier eine gewisse Ordnung unabdingbar ist.

Es emphiehlt sich, alle Dateien in Ordnern abzulegen und dabei die gleiche Ordnung und Bezeichnungen zu benutzen, wie bei der Papierablage. Auch sollten die einzelnen Dateinamen aussagekräftig sein, um eine bessere Wiederfindung sicher zu stellen.

Nach § 34 Abs. 3 BetrVG haben alle Betriebsratsmitglieder das Recht, in die Unterlagen des Betriebsrats Einblick zu nehmen. Daher sollten alle Betriebsräte ein Leserecht für die Unterlagen im Betriebsrats-PC erhalten. Dabei muss natürlich durch Passwordschutz sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen auf die Daten zugreifen können.

Datenschutz wird groß geschrieben!

Gerade beim Einsatz von IT-Technik sollte der Betriebsrat immer den Datenschutz im Auge behalten.

Dazu gehören unter anderem:
 

  • Keine Erfassung bezogener Daten ohne bestehenden Grund
  • Keine Auswertung ohne Grund (z.B. zur Überwachung eines Gesetzes oder einer Betriebsvereinbarung,§ 80 Abs. 1 BetrVG)
  • Löschen von personenbezogenen Daten, die nicht mehr benötigt werden
  • usw.
     

Mehr zum Thema Datenschutz siehe hier