Großer Betriebsrat

Für den großen Betriebsrat gilt im Prinzip das gleiche, wie für den mittleren Betriebsrat - nur muss alles etwas größer und reichhaltiger sein!

Zusätzlich sollte oder könnte es geben:

Für eine eventuell für den Betriebsrat arbeitende Voll- oder Teilzeitkraft einen eigenen Arbeitsplatz mit kompletter technischer Ausstattung, möglichst in einem eigenen Raum.

Und auch einen Konferenzraum, der nur für den Betriebsrat zur Verfügung steht. Er sollte mindestens groß genug sein für alle Betriebsratsmitglieder plus drei weitere Gesprächsteilnehmer (Gewerkschaftssekretär, betroffener Arbeitnehmer, Sachverständiger usw.). Besser noch: groß genug, für gemeinsame Sitzungen mit der Geschäftsleitung.

Ab fünfzehn, mindestens aber ab neunzehn Betriebsratsmitgliedern dürfte (sollte) nämlich die Sitzungstätigkeit einen solchen Umfang angenommen haben, dass ein eigener Konferenzraum unbedingt erforderlich ist, sonst käme man mit der Terminplanung schnell ins Schleudern.