Kleiner Betriebsrat (3 oder 5)

Bei kleinen Betriebsräten wird es nicht immer möglich sein, ein eigenes Betriebsratsbüro durchzusetzen. Ab einer Betriebsratsgröße von 5 Mitgliedern sollte aber ein Büro zur Verfügung stehen.  Aber dennoch:

Ein eigener Arbeitstisch mit der Möglichkeit, Informatons- und Kommunikationstechnik zu nutzen, muss in jedem Fall vorhanden sein, einschließlich der Möglichkeit, Unterlagen, Datenträger und Arbeitsmaterial in (verschließbaren) Schubladen unterzubringen!

Höchstens könnte der Betriebsrat sich noch darauf einlassen, dass man einen nur zeitweise mitzubenutzenden Schreibtisch bekommt - z.B. den Schreibtisch einer Teilzeitarbeitskraft. Aber auch in diesem Fall sollte man auf einem eigenen (und nicht etwa "mitzubenutzenden") PC
bestehen.

Die "Mitbenutzung" eines PC wäre nämlich sehr viel heikler, als das früher bei einer Schreibmaschine der Fall war. Ein Computer ist ja nicht nur ein Schreibgerät, sondern auch "Aufbewahrungsort", also Speicher für alle möglichen, mehr oder weniger vertraulichen Informationen

Bei Fotokopierer und Reißwolf wird sich der kleinere Betriebsrat wohl meist mit einer Mitbenutzung zufrieden geben müssen (aber Achtung: in beiden Fällen muss die Möglichkeit einer vertraulichen Nutzung gegeben sein)!

Unverzichtbar ist aber ein jederzeit zugänglicher und vertraulich zu nutzender Telefonabschluss (Festnetz)!

Für dieses Telefon gilt natürlich in jedem Fall und erst recht, was für die gesamte Telefonanlage eines Betriebs gelten sollte:

  • abhörsicher (wenn sich die Zentrale "aufschalten" kann, muss ein Warnsignal ertönen)
  • Kostenerfassung nur pauschal, keine Erfassung der Einzelgespräche und der angerufenen Telefonnummern

Unbedingt erforderlich ist ein abschließbarer Aktenschrank, etwa zwei Meter hoch und ein Meter breit, das ist selbst für kleinste Betriebsräte Minimum!

Darin kann dann allerdings alles untergebracht werden, was man so braucht - Unterlagen, Gesetzestexte, Datenträger usw. Und auch wenn das den Schrank nicht gleich füllen sollte, es wird schon noch voller werden mit der Zeit...

Außerdem gilt: Schreibtisch (mit Telefon und Netzwerkanschluss) und Schrank müssen in einem Raum untergebracht sein, möglichst dicht beieinander!

Und dann braucht selbst der kleinste Betriebsrat:

Eine Möglichkeit, vertrauliche Gespräche z.B. mit ratsuchenden Arbeitnehmern führen zu können!

Gibt es kein eigenes Betriebsratsbüro, wird man wohl improvisieren müssen. Jedes Betriebsratsmitglied sollte aber wissen, wo es im Betrieb Ecken gibt, in die man sich für ein Gespräch unter vier Augen zurückziehen kann. Die Kantine jedenfalls (Durchgangsverkehr, unpersönliche Atmosphäre) ist dafür meist nicht geeignet.

Selbstverständlich braucht der Betriebsrat auch einen Raum, in dem er seine Betriebsratssitzungen abhalten kann. Dies kann bei kleinen Gremien ein zeitweilig zur Verfügung gestellter Sitzungsraum sein. Wichtig ist dabei, dass der Betriebsrat auf jedem Fall ungestört ist. Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich.