Der Standort

Selbst wenn die Räumlichkeiten dort etwas weniger komfortabel ausfallen sollten: Ein Betriebsratsbüro darf nie am Rande des Geschehens oder gar "irgendwo ganz weit oben" und schon gar nicht in der Nähe des Chefbüros oder ähnlich heikler Orte liegen! 

Es gilt also:

Das Betriebsratsbüro muss unbedingt zentral im Betrieb gelegen sein - und zwar zentral für die Mehrheit der Beschäftigten!

Und:

Ein Betriebsratsbüro darf keine Glaswände und keine durch­sichtige Glastür haben!

Es ist eben doch so, dass es den meisten Arbeitnehmern auch so schon schwer genug fällt, ins Betriebsratsbüro zu gehen.

Baut der Betriebsrat dazu noch Barrieren auf (weiter Weg, vorbei an Leuten, die den Besuch beim Betriebsrat registrieren oder kontrollieren könnten, ungewohnte Umgebung), dann sollte er sich nicht wundern, wenn kaum jemand mit seinen Problemen zu ihm kommt.

Die Arbeitgeber sind denn auch oft und gerne bereit, dem Betriebsrat einen ungüns­tigeren Standort durch entsprechend höheren Komfort seines Büros zu "versüßen" - warum wohl?