Der Betriebsrats-PC

Mindestens über einen PC sollte jedes Betriebsratsgremium verfügen!

Das dürfte inzwischen fast eine Selbstverständlichkeit sein - aber: Was für ein PC sollte es sein? Dabei geht es nicht um die Marke, Typ oder irgendwelche Leistungsanforderungen, sondern um die Frage, ob für den Betriebsrat ein fest an einem Arbeitsplatz installierter PC zum Einsatz kommen soll oder ob es nicht besser ein mobiler PC (Notebook, Laptop) sein sollte...

Gerade aus Betriebsratssicht spricht viel für die mobile Lösung:

Im Rahmen der Betriebsratsarbeit wird ein PC oft an wechselnden Orten zum Einsatz kommen sollen - sei es während irgendeiner Konferenz, als Schützenhilfe bei einer Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder als "Datenstation" für Präsentationen während einer Betriebsversammlung.

Dagegen sprechen vor allem ergonomische Gründe:

  • Tastatur und Bildschirm hängen eng zusammen, deshalb ist entweder nur die Tastatur in einer vernünftigen Position, der Bildschirm aber viel zu nah oder umgekehrt
  • die "Navigationstechnik" (also das integrierte "Touchpad" oder ein anderer Mausersatz) ist schlechter zu handhaben als die übliche Maus (die allerdings auch ihre ergonomischen Schwächen hat)

Diese ergonomischen Probleme lassen sich aber vergleichsweise einfach lösen

Der Notebook-Rechner muss bei Benutzung im Büro in eine sogenannte Dockingstation eingeschoben werden, an die Bildschirm, Tastatur, Maus, externe Laufwerke (z.B. für die Datensicherung) und auch alle Netzwerke ständig angeschlossen sind.

Faustregel:

Wenn der Betriebsrat nur einen PC zur Verfügung hat, sollte dies ein mobiler Rechner mit einer Zusatzausstattung für den stationären Betrieb sein!

Ehe es im nächsten Schritt um den Einsatz von Internet und Intranet geht, sollte ein Blick auf eine Liste mit eventuell erforderllicher weiterer Hardware (hier) geworfen werden...

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Betriebsrat und Datenschutz

Auch im Betriebsratsbüro gelten die Vorschriften des Datenschutzes.
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