Die elektronische Post

Die "elektronische Post" (E-Mail) ist in so gut wie allen Unternehmen inzwischen das meistgenutzte Kommunikationsmittel und zugleich auch eine besonders einfache und schnelle Möglichkeit, Dokumente und Daten als sogenannten "Anhang" zu versenden. 

Wenn ein Betriebsrat noch keinen eigenen E-Mail-Anschluss haben sollte, muss er alles daran setzen, diesen so schnell wie möglich zu bekommen!

Dazu gehört eine eigene E-Mail-Adresse des Betriebsrats als Gremium! Persönliche E-Mail-Adressen der Betriebsratsmitglieder sollten für Betriebsratszwecke nicht genutzt werden!

Eine personenneutrale Adresse fürs Gremium ist schon deshalb sinnvoll, weil Personen ja doch einmal wechseln können oder weil sich ein Arbeitnehmer nicht unbedingt an den Namen z.B. der Betriebsratsvorsitzenden erinnern wird. 

Deshalb sollte der Betriebsrat auf jeden Fall eine solche Adresse einrichten lassen:
betriebsrat@firmenname.de

Und auch das darf nicht vergessen werden:

Alle Betriebsratsmitglieder müssen sich mit diesem Medium systematisch vertraut machen (Schulung), und der Betriebsrat muss klare Regeln für die Benutzung vereinbaren!

Dazu gehört auch, dass einige wichtige Regeln für den Umgang mit dem Medium E-Mail gekannt und beachtet werden: die sogenannte "Netiquette" (die wichtigsten Regeln können hier ausgedruckt werden, um sie durchsprechen und an die Betriebsratsmitglieder verteilen zu können).

Neben der elektronischen Post entstehen immer mehr neue Kommunikationsmöglichkeiten (aktuell z.B. das "Twittern") - noch aber dürften die meisten Betriebsräte mit den klassischen Kommunikationsmöglichkeiten ganz gut über die Runden kommen.

Außerdem gilt auch hier: Datenschutz !

Die Kommunikation des Betriebsrats gehört nicht an die Öffentlichkeit. Vielmehr sollte der Betriebsrat darauf achten, dass bei der Nutzung von Smartphon und Co. die Datensicherheit nicht außer Acht gelassen wird.