Regel 1: Zwischenzusammenfassung

Es gibt verschiedene Stellen in einer Diskussion, an denen eine Zusammenfassung des bisher Diskutierten nötig ist:

1. Zwischenzusammenfassung auf jeden Fall immer dann, wenn ein Gliederungspunkt (Ist-Situation, Zielfestlegung usw.) abgeschlossen ist.

Zumindest bei umfangreicheren Themen wird das aber nicht ausreichen. Unter einem der großen Gliederungspunkt können viele verschiedene Fragen angesprochen werden. Deshalb:

2. Zwischenzusammenfassung auch dann, wenn ein in sich geschlossener Aspekt zuende diskutiert ist.

Auf jeden Fall sollte der Sitzungsleiter immer dann eine Zwischenzusammenfassung machen, wenn er die Möglichkeit und Notwendigkeit gesehen hat, eine praktische Konsequenz aus der Diskussion (mit Arbeitsauftrag und Zeitvorgabe) "festzuklopfen".