Regel 1: Ungestört sprechen

Das Wichtigste bei Gesprächen im Betrieb ist, dass auf keinen Fall schmutzige Wäsche in aller Öffentlichkeit gewaschen wird! Dabei kann ein Betriebsratsmitglied eigentlich nur schlecht aussehen. Deshalb:
Sowie klar wird, dass ein Gespräch etwas länger dauern und vielleicht persönlich oder sogar kritisch werden wird, muss das Gespräch an einem Ort weitergeführt werden, an dem man unter sich und ungestört ist!
Solche "Rückzugsorte" sollte jedes Betriebsratsmitglied für seinen Bereich kennen. Aber es muss auch ein geeigneter Raum (siehe: "Betriebsratsbüro") für solche Gespräche vorhanden sein. Für eine ungestörte und unbeobachtete Gesprächsatmosphäre gibt es viele gute Gründe:
Wird man als Betriebsrat öffentlich angegriffen, steht man unter dem Druck sich verteidigen zu müssen - das Gespräch wird schnell unnötig scharf.
Auch der "angreifende" Arbeitnehmer wird dazu verführt, es "dem Betriebsrat mal richtig zu zeigen".
Besonders unangenehm für alle Beteiligten wird es aber, wenn Außenstehende ins Gespräch gezogen werden oder sich auch selber einmischen.
Kurzum: Eine ruhige, beobachtungssichere Gesprächssphäre ist die erste und wichtigste Voraussetzung für ein produktives Gespräch.