Was wird protokolliert?

Die formalen Punkte (Daten, Uhrzeiten, Abstimmungsergebnisse) sind wichtig, müssen aber nur ausgefüllt werden und dürften keine Probleme bereiten. Schwieriger ist das Mitschreiben der Diskussionsinhalte. In der Praxis kommen vor allem zwei Extreme vor:

  • Beschränkung auf das gesetzlich Vorgeschriebene (Beschluss und Abstimmungsergebnis) und
  • ein Beinahe-Wort-Protokoll (nach dem Schema: "Kollegin Gundel erwähnte in diesem Zusammenhang auch noch...").
Beide Methoden sind eigentlich nicht gut zu gebrauchen:
  • das reine Beschlussprotokoll bietet keine Informationen über Inhalte, Argumente und Ideen und taugt deshalb nicht als Informationsquelle für später
  • das Beinahe-Wort-Protokoll enthält zu viele Informationen, so dass es bei späterer Auswertung nur schwer gelingt, die wirklich wichtigen Inhalte, Argumente und Ideen zu finden
Wie so oft liegt die Wahrheit in der Mitte:
Es muss gelingen, die wirklich wichtigen Diskussionsinhalte in knappen Formulierungen zusammenzufassen! Vor allem aber muss der Aufbau des Protokolls auch innerhalb des einzelnen Tagesordnungspunkts übersichtlich sein!
Das ist natürlich leichter gesagt als getan (es gehört auch einige Übung dazu) - ein Beispiel (hier) zeigt, wie das aussehen kann...
Übung macht den Meister. Trotzdem ist es ratsam, wenn Schriftführer ein entsprechendes Seminar (nach § 37 Abs. 6 BetrVG) besuchen. Diese werden z.B. im Bildungszentrum Oberjosbach (BZO) angeboten.