Wer führt Protokoll?

Es mag komisch klingen, aber das beste ist:

Ein Betriebsratsmitglied (der "Schriftführer") führt das Protokoll!

Das bedeutet konkret:

Auch wenn ein Betriebsrat die Möglichkeit hat, für das Mitprotokollieren in der Betriebsratssitzung eine Schreibkraft gestellt zu bekommen, sollte er für diesen Zweck davon keinen Gebrauch machen!

Und das aus folgendem Grund:

Als Betriebsrat ein Protokoll zu führen, erfordert immer wieder die Entscheidung darüber, welche im Verlauf einer Diskussion genannten Argumente, Informationen und Fakten wichtig sind und welche nicht. Das Protokoll muss in verkürzter und möglichst unverfälschter Form den politischen Inhalt einer Diskussion wiedergeben. Das aber kann eine Schreibkraft, die vom Inhalt der Diskussion wahrscheinlich nicht so sehr viel versteht, gar nicht schaffen.

Entscheidungen, die beim Schreiben des Protokolls zu fällen sind, sind nun einmal immer (betriebsrats-)politische Entscheidungen, die man Außenstehenden auf keinen Fall überlassen sollte!

Übrigens: Je geschickter der PC zur Unterstützung dieser Arbeit eingesetzt wird, desto leichter wird es fallen...

Die Ausnahme von der Regel:

Wenn der Betriebsrat eine Schreibkraft hat, die sich wirklich für die Arbeit des Betriebsrats interessiert und bereit ist, sich auch in die Probleme einzu­arbeiten, und wenn der Betriebsrat zu dieser Schreibkraft hundertprozentiges Vertrauen hat – dann kann auch diese Schreibkaft das Protokoll führen!

Und wenn es nur darum geht, das Protokoll später abtippen zu lassen, kann und soll der Betriebsrat natürlich so oder so die Möglichkeit nutzen, eine Schreibkraft seines Vertrauens anzufordern und ihr das Protokoll zu diktieren.

Größere Betriebsratsgremien haben zudem oft eine "eigene" Schreibkraft bzw. Assitentin für die Büroarbeit (siehe auch § 40 BetrVG), die sich dann natürlich in der Betriebsratsarbeit auskennt und auch die Niederschrift anfertigen kann.
Was gar nicht geht:
Eine Aufzeichnung der Sitzung (weder Video- noch Tonaufzeichnung) ist nicht zulässig.