Unter Entscheidungsdruck

1. Sofortige Entscheidung verlangen
Indem der Arbeitgeber an die Entscheidungsfähigkeit des Betriebsrats appelliert ("Wir haben das Problem doch jetzt sorgfältig von allen Seiten beleuchtet. Sie haben Ihren Standpunkt klargemacht, unsere Standpunkte haben sich aber auch einander angenähert. Jetzt müssen wir mal Farbe bekennen..."), versucht er ihn zu voreiligen Zugeständnissen zu bewegen. Funktioniert oft sehr gut.

2. Fertige Beschlussvorlagen auf den Tisch legen
Der Arbeitgeber weiß genau, dass eine sorgfältig formulierte und saubere Vorlage einen Entscheidungssog ausübt. Also legt er den fertigen Entwurf einer Betriebsvereinbarung vor, der so ausgefeilt ist, dass er dazu verführt, sich sofort (und das heißt: unüberlegt!) damit zu beschäftigen.

3. Überraschende neue Informationen
Der Betriebsrat will eine Verhandlung möglichst mit konkreten Ergebnissen abschließen - was im Prinzip auch richtig ist. Das bedeutet aber oft, dass er sich scheut, eine Verhandlung ohne Ergebnis abzubrechen. Dies nutzt der Arbeitgeber aus, um völlig neue Informationen in die Verhandlung einzuführen und auf ihrer Grundlage eine schnelle Entscheidung zu erzwingen, die unter diesen Umständen undurchdacht sein muss.

4. Schein-Zugeständnisse machen
Der gut vorbereitete Arbeitgeber wird immer etwas in der Hand haben, was er dem Betriebsrat als "Erfolg" zugestehen kann. Und wenn man schon lange ohne fassbares Ergebnis verhandelt hat, ist man oft auch so weit, dass man selbst das kleinste Entgegenkommen des Arbeitgebers als "Erfolg" verbuchen will. Im Ergebnis aber hat man sich meist mit blanken Selbstverständlichkeiten oder mit völlig unsicheren und verschwommenen Zugeständnissen abspeisen lassen. Und das nur, weil man sich gescheut hat, die Verhandlung ohne Erfolg abzubrechen und andere Maßnahmen in die Wege zu leiten.