Maximal- und Minimalforderung

Eine Forderung muss immer eindeutig und detailliert formuliert sein! 

Wobei das allein nicht genügt. Denn das Ergebnis einer Verhandlung wird fast immer ein Kompromiss sein - darauf muss der Betriebsrat vorbereitet sein, auch wenn es ihm nicht gefällt.

Schon vor der Verhandlung muss also der Spielraum festgelegt sein, den der Betriebsrat sich selber für das Aushandeln dieses Kompromisses vorgibt!

Praktisch bedeutet das, dass zwei Forderungen festzulegen sind:

  • Die Forderung, mit der er in die Verhandlung hineingeht (die Maximal-Forderung) und
  • die Forderung, die die absolute Untergrenze darstellt, bis zu der der Betriebsrat in der Verhandlung allerhöchstens zurückweichen will (Minimal-Forderung). 

Bei der Festlegung dieses Verhandlungsspielraums muss der Betriebsrat Zweierlei berücksichtigen:

1. Die Maximal-Forderung muss noch realistisch sein!
Wenn der Betriebsrat eine Maximal-Forderung festlegen würde, für deren Durchsetzung er sich selbst schon kaum eine Chancen ausrechnet, dann wird er in der Verhandlung dafür auch nicht ernsthaft kämpfen. Bereits beim ersten Widerstand des Arbeitgebers wird er von dieser Maximal-Forderung wieder abrücken. Hat ein Prozess des Zurückweichens ohne wirkliche Auseinandersetzung aber erst einmal begonnen, so ist er nicht mehr so leicht aufzuhalten. Die Folge ist oft, dass der Betriebsrat weiter zurückweicht, als es eigentlich unumgänglich gewesen wäre – manchmal sogar trotz aller guten Vorsätze bis unter die Minimal-Forderung.

2. Der Verhandlungsspielraum darf nicht zu groß sein!
Dies hängt mit dem ersten Punkt eng zusammen. Nur wenn der Verhandlungsspielraum ganz knapp gehalten wird, ist der Betriebsrat in der Lage, den einkalkulierten Prozess des Zurückweichens zu kontrollieren. Nur dann wird er um jeden "Zentimeter Boden", den er aufgibt, wirklich kämpfen.