Verhandlungspunkte festlegen

Erster Schritt der Verhandlungsvorbereitung wird es sein, festzulegen, welche Punkte aus der inhaltlichen Diskussion auch in der Verhandlung zur Sprache kommen sollen und in welcher Reihenfolge dies geschehen soll. Sehr oft wird diese Standardgliederung benutzt werden können:

1. Verhandlung über Art und Umfang der geplanten Maßnahme
Wird die Maßnahme überhaupt durchgeführt? Wenn ja, wie sieht sie konkret aus?
2. Verhandlung über den Zeitplan der Einführung
Wann wird begonnen? Was ist der erste Schritt? Welche Schritte schließen sich in welcher zeitlichen Abfolge an? Was ist der letzte Schritt und wann wird die Verwirklichung der Gesamtmaßnahme abgeschlossen sein?
3. Verhandlung über die personellen Konsequenzen
Müssen tatsächlich Arbeitsplätze wegfallen? Wie muss die Mindestbesetzung der Arbeitsplätze nach Durchführung der Maßnahme aussehen? Sind Änderungskündigungen, Versetzungen, Umsetzungen notwendig/möglich? In welchem Umfang, wo, zu welchem Zeitpunkt? Sind Personalreserven ausreichend berücksichtigt? Welche weiteren Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsplätze sind nötig/möglich – Überstundenabbau, Umorganisation, Frühverrentung, Ausnutzen der Fluktuation?
4. Verhandlung über Entlohnungsfolgen
Sind mit der Maßnahme Um- oder Abgruppierungen verbunden? Für welche Arbeitnehmer nach welchem Zeitplan? Besitzstandswahrung?
5. Verhandlung über die Grenzen einer Leistungs- und Verhaltenskontrolle
6. Verhandlung über die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsplätze und über notwendige Maßnahmen der Arbeitssicherheit
7. Verhandlung über notwendige Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen
Diese Gliederung ist nur ein Beispiel, allerdings eins, das besonders oft benutzt werden kann. Auch die einzelnen Fragen sind zwar sehr oft, aber nicht immer mit dem zur Verhandlung anstehenden Problem verbunden. Vor allem aber ist eines wichtig:
Die Rangfolge der Verhandlungspunkte ist nicht beliebig!
Beispielsweise könnte die Versuchung sehr groß sein, als erstes über die personellen Konsequenzen zu verhandeln, weil diese Fragen jedem Betriebsrat natürlich am meisten auf den Nägeln brennen. Das aber wäre fast immer ein Fehler! Ehe man über die personellen Folgen einer Maßnahme verhandeln kann, muss natürlich geklärt sein, ob eine Maßnahme überhaupt durchgeführt wird oder wie und nach welchem Zeitplan dies geschehen soll...