Regel 1: Kurze Einführung

Eine Einführung in einen Tagesordnungspunkt, die sich ohne "Schmus" und Abschweifungen auf die zentralen Punkte konzentriert, ist auch dann wichtig, wenn den Diskussionsteilnehmern die Fakten bereits bekannt sind (was bei einer guten Vorabinformation ja immer der Fall sein sollte). Denn:

Der Diskussionsleiter ruft die zentralen Fakten und Informationen in Erinnerung, um so  den Diskussionsteilnehmern zu ermöglichen, sich auf die kommende Diskussion einzustellen!
Der Diskussionsleiter sollte sich dabei aber wirklich nur auf die Fakten beschränken, ohne sie bereits zu bewerten.  Natürlich darf und soll der Diskussionsleiter auch seine Meinung sagen, aber das erst im Verlauf der Diskussion - und auch da möglichst nicht gleich zu Beginn.
Der Betriebsratsvorsitzende seine Meinung möglichst erst dann äußern, wenn die Diskussion bereits "in Schwung" gekommen ist! Legt er sich zu früh fest, könnte das manchen Diskussionsteilnehmer daran hindern, einen abweichenden Standpunkt zu vertreten!