"Veranstaltungstechnik"

Eine Versammlung mit mehr als 70 oder 80 Leuten ist ohne technische Hilfsmittel nicht mehr durchführbar! Und schon ab 30 Personen kann es schwierig werden!
Auf jeden Fall muss also sichergestellt werden, dass...
...zumindest für die Tätigkeitsberichte des Betriebsrats, die Versammlungsleitung, für Berichte und Stellungnahmen des Arbeitgebers usw. ein Mikrofon zu Verfügung steht!
Und wenn es nicht mehr möglich ist, dass sich ein Arbeitnehmer von seinem Platz aus für alle verständlich an der Diskussion beteiligen kann, dann mus es auch da eine technische Lösung geben. Es ist einfach nicht zumutbar, wenn man für jede Frage, für jede kurze Meinungsäußerung durch den ganzen Saal zum Rednerpult laufen muss, um von dort zu reden.
Zwei technische Möglichkeiten bieten sich an:
  • Standmikrofone in gleichmäßigen Abständen an den Enden der Sitzreihen;
  • sogenannte "fliegende" Mikrofone, mit Kabel oder drahtlos, die allen zugereicht werden, die mit einem Diskussionsbeitrag dran sind (was "Hilfskräfte" erfordert, die diese Aufgabe übernehmen).
Großbetriebe haben oft recht gute eigene "Beschallungsanlagen". Aber auch in anderen Betrieben hat der Betriebsrat das Recht auf eine angemessene und seinen Wünschen entsprechende Lautsprecheranlage (einschließlich der Saalmikrofone!).
Bewährt hat sich dieses Verfahren:
Der Betriebsrat nimmt Kontakt zu einer Spezialfirma auf, die Mikrofonanlagen für Veranstaltungen zusammenstellt und vermietet. Er lässt sich einen Vorschlag ausarbeiten, was die technisch optimale Ausstattung wäre und legt dem Arbeitgeber einen Kostenvoranschlag vor.
Wie immer, wenn es um die technische Ausstattung für die Betriebsratsarbeit geht, muss der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG die Kosten dafür übernehmen! Notfalls muss das Arbeitsgericht angerufen werden!

Mit zur technischen Ausstattung gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen einer Präsentation z.B. Grafiken mit einem "Beamer" für alle sichtbar auf eine Leinwand oder an die Wand projizieren zu können (siehe: "Präsentation").