Der "richtige" Raum

Zunächst einmal:
Der Betriebsrat hat einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihm für die Betriebsversammlung einen geeigneten Raum zur Verfügung stellt!
Dabei liegt die Betonung auf "geeignet". Dazu gibt es einige Mindestanforderungen:
  • Der Raum muss der Größe der Versammlung angemessen sein. Alle müssen ausreichend Platz haben. Belüftung und Licht müssen ausreichen.
  • Alle haben einen eigenen Sitzplatz. Eine Versammlung stehend zu ertragen, kann niemandem zugemutet werden.
  • Der Raum muss eine Sitzordnung zulassen, wie sie der Betriebsrat für richtig hält (mehr dazu im nächsten Schritt).
Es genügt auch nicht, dass der Arbeitgeber einen solchen Raum einfach nur zur Verfügung stellt. Er muss auch für eine den (angemessenen) Wünschen des Betriebsrats entsprechende Ausstattung sorgen - Beispiele:
  • Stühle,
  • Podium,
  • Pult,
  • Mikrofone.
Und:
Der Arbeitgeber muss Arbeitskräfte für das Um- und Einräumen stellen! Wenn nötig, muss er eine Firma mit dieser Arbeit beauftragen!
Manchmal ist es vielleicht so, dass es auf dem Betriebsgelände wirklich keinen geeigneten Raum gibt...
Dann muss der Arbeitgeber einen Raum außerhalb, aber in der Nähe des Betriebs anmieten und - wenn nötig - für die Hin- und Abfahrt sorgen.
Aber immer gilt:

Im Zweifelsfall sollte der Betriebsrat eher einen etwas schlechteren Raum im Betrieb akzeptieren als einen perfekten Raum außerhalb! Je kürzer und einfacher der Weg zur Versammlung, um so besser für den Besuch und die Versammlungsatmosphäre!