Die Sitzordnung

In der Praxis sieht man vor allem zwei Arten der Sitzordnung:
  • die Theatersitzordnung,
  • die Kantinensitzordnung.
Bei der "Kantinensitzordnung" sitzen die Arbeitnehmer in kleinen Gruppen zu jeweils sechs oder acht Leuten um runde oder eckige Tische herum. Zu dieser Sitzordnung kommt es in der Regel deshalb, weil die Kantine als Ort der Betriebsversammlung einfach nur nicht umgeräumt wurde.
Mancher Betriebsrat entscheidet sich aber auch bewusst dafür, weil er die so entstehende "lockere", nicht so "schulmäßige" Atmosphäre schätzt. Da ist etwas dran, aber trotzdem:
Die Kantinensitzordnung hat gravierende Nachteile!
  • Es gibt keine eindeutige Blickrichtung dorthin, wo "die Musik spielt". Ein Teil der Arbeitnehmer müsste verdreht auf den Stühlen sitzen, um überhaupt zum Rednerpult blicken zu können.
  • Die Versuchung, an den kleinen Tischen miteinander zu "schwatzen", ist doch sehr groß - Diskussion soll zwar sein, aber nicht so.
Besser und zweckentsprechender ist deshalb doch die "Theatersitzordnung", bei der die Belegschaft in Reihen sitzt - mit klarer Blickrichtung zum Podium!
Dabei sollen die Stuhlreihen nicht zu eng, aber auch nicht zu lang sein (die Plätze in der Reihenmitte sollten noch gut erreicht werden können. Deshalb sollte es immer einen oder auch mehrere Gänge geben.
Eine schwierige Frage ist oft die, wo die Geschäftsleitung während der Versammlung sitzen soll (wenn sie teilnimmt, was aber die Regel sein dürfte). Nicht einmal selten ist es so, dass die Geschäftsleitung zusammen mit dem Betriebsrat auf dem Podium vor der Versammlung sitzt. Das sollte unbedingt vermieden werden!

Was allerdings leichter gesagt als getan ist. Im nächsten Schritt geht es deshalb darum, wie der Betriebsrat das "Geschäftsleitungsproblem" wirksam und diplomatisch anpacken kann...

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  • Wie kann verhindert werden, dass die Geschäftsleitung zusammen mit dem Betriebsrat auf dem Podium sitzt? (...)