Der Tätigkeitsbericht grundsätzlich

Der Tätigkeitsbericht sollte immer arbeitsteilig vorgetragen werden - z.B. trägt die Betriebsratsvorsitzende den Routine-Tätigkeitsbericht vor, die Schwerpunkt-Tätigkeitsberichte werden von anderen Betriebsratsmitgliedern übernommen. Das schafft Abwechslung und mehr Gelegenheiten für zielgerichtete Fragen und Diskussionsbeiträge aus der Belegschaft. Und es wird verhindert, dass immer nur der oder die Betriebsratsvorsitzende in der (Betriebs-)Öffentlichkeit auftritt.
Themen und Aufbau aller Tätigkeitsberichte werden im ganzen Betriebsratsgremium vordiskutiert. Dafür werden zunächst alle möglichen Themen zusammengetragen, und es wird festgelegt, welche Einzelthemen nur angedeutet, nur aufgezählt werden sollen und welche Themen ausführlicher zu behandeln sind. Dabei muss vor allem entschieden werden, welche Themen in gesonderten Schwerpunktberichten vorzutragen sind. Danach übernehmen einzelne Betriebsratsmitglieder die Aufgabe, diese Tätigkeitsberichte auszuformulieren.
Das sollten möglichst die Betriebsratsmitglieder sein, die sie auch auf der Versammlung vortragen werden. Es können sich aber auch zwei oder drei Betriebsratsmitglieder zusammentun oder ein Schwerpunktbericht wird zunächst einmal in dem zuständigen Ausschuss weiterdiskutiert.
Der Versuch, einen vollständigen Überblick über die Arbeit des Betriebsrats zu geben, ist stets zum Scheitern verurteilt. Besser, anschaulicher und wirksamer ist es, wenn stattdessen Praxisbeispiele und "Geschichten" aus dem Alltag der Betriebsratsarbeit in die Berichte eingebaut werden.
Fremdwörter, Abkürzungen und Fachausdrücke haben in einem Tätigkeitsbericht nichts zu suchen. Das zu vermeiden, ist nicht einfach: Betriebsratsmitglieder sind im Laufe ihrer Arbeit oft zu Experten geworden (im Betriebsverfasssungsrecht und auf anderen Gebieten). Fachausdrücke und Abkürzungen sind in Fleisch und Blut übergegangen und man benutzt sie, ohne daran zu denken, dass man sie vor Kurzem selbst noch nicht gekannt hat.
Mit Zahlen und Statistiken muss in jedem Tätigkeitsbericht sehr sparsam umgegangen werden. Sind sie nicht zu vermeiden, sollte man sie jedenfalls so eingängig und einprägsam wie möglich präsentieren.
Besonders wichtig aber ist:
Nicht die Erfolge des Betriebsrats stehen im Mittelpunkt der Tätigkeitsberichte, sondern die (noch) unerledigten Probleme!
Denn: Die Betriebsversammlung ist mehr als die Erfolgsverkündungsveranstaltung des Betriebsrats. Gelingt es dem Betriebsrat z.B., deutlich werden zu lassen, dass die Belegschaft mit einer geplanten Maßnahme nicht einverstanden ist, verbessert der Betriebsrat seine (rein rechtlich gesehen) vielleicht schwache Position.
Der Betriebsrat "betet" im Tätigkeitsbericht nicht nur sachlich und "neutral" herunter, was er getan hat. Er bezieht engagiert Position und bemüht sich darum, die Belegschaft in die Lösung der betrieblichen Probleme und Konflikte einzubeziehen. Das gelingt dann besonders gut, wenn man es schafft, frei zu sprechen (mit einem guten Stichwortkonzept, engagiert und lebendig - siehe: "Öffentlich Reden").

Im nächsten Schritt geht es um den Aufbau von Routine- und Schwerpunkt-Tätigkeitsberichten...