Umgang mit Anträgen

Nahezu alle Aktivitäten eines Betriebsrats brauchen als Grundlage einen Beschluss. Und Beschlüsse wiederum werden auf der Grundlage von "Anträgen" gefasst. Jeder Vorschlag, irgendeine Diskussion durch einen Beschluss zu beenden, ist so ein Antrag (auch wenn man es selber gar nicht so bezeichnet).

In der Regel wird es der Betriebsratsvorsitzende in seiner Eigenschaft als Diskussionsleiter sein, der einen solchen Vorschlag macht. Gibt die Diskussion auch nur diesen einen Vorschlag her, ist das mit der Beschlussfassung relativ einfach:

Abstimmung über einen Antrag

  • der Betriebsratsvorsitzende achtet darauf, dass dieser "Antrag" exakt formuliert wird
  • der Wortlaut wird protokolliert
  • dann folgt die Abstimmung, deren Ergebnis ebenfalls protokolliert wird
Auch wenn das Verfahren einfach ist, sollte jedes Betriebsratsmitglied den genauen Ablauf doch im Kopf haben - eine Übersicht (hier), die auch ausgedruckt werden kann, hilft dabei.
Etwas komplizierter ist die Sache, wenn es in der Diskussion mehrere unterschiedliche Positionen gibt oder wenn nach Formulierung eines Antrags durch den Betriebsratsvorsitzenden andere Beschlussvorschläge kommen:
Abstimmung über mehrere Anträge
  • die unterschiedlichen Anträge werden genau formuliert und protokolliert
  • nacheinander wird über die Anträge abgestimmt und das Ergebnis protokolliert
  • dabei sollen die Anträge in einer sinnvollen Reihenfolge zu Abstimmung gebracht werden (üblicherweise beginnt man mit dem "weitestgehenden" Antrag)
Eine weitere Übersicht (hier) hilft dabei, den Ablauf genau einzuhalten.
Vorher stellt sich allerdings die Frage: Woran ist zu erkennen, welcher Antrag der "weitestgehende" ist? Dazu ein Beispiel:
1. Antrag: Der Betriebsrat soll gegen eine geplante Entlassung "Widerspruch auf Weiterbeschäftigung" einlegen.
2. Antrag: Der Betriebsrat soll die Frist für eine Stellungnahme verstreichen lassen (was faktisch eine Zustimmung zur Entlassung wäre).
Antrag 1 ist die "schärfere" Maßnahme, mit der mehr für den Betroffenen erreicht wird, also ist er der weitergehende Antrag und muss zuerst abgestimmt werden.

Musterbriefe & Co.

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