Regel 3: Drohen, aber richtig

Den Einsatz der vorher abgesprochenen Machtmittel ("Drohungen") glaubhaft androhen!

Leider ist es nicht möglich, präzise Angaben über den richtigen Zeitpunkt für das Einbringen solcher Druckmittel zu machen.

Man kann sich eine Drohung in einer Situation vorstellen, in der der Arbeitgeber erste Unsicherheiten zeigt und man ihm jetzt "den Rest geben" will. Oder wenn man selber schrittweise bis kurz vor die vorher festgelegte Minimal-Forderung zurückgewichen ist. Letztlich bleibt es aber eine Frage, die in der konkreten Situation mit Fingerspitzengefühl entschieden werden muss.

Über zwei Dinge allerdings muss man sich dabei klar sein:

1. Der Einsatz von Druckmitteln führt nicht immer und nicht sofort zu einem Erfolg. Der stellt sich manchmal erst dann ein, wenn der Arbeitgeber merkt, dass es dem Betriebsrat wirklich ernst ist, manchmal auch dann, wenn die Drohungen verwirklicht worden sind und manchmal auch überhaupt nicht.

2. Hat man eine Drohung ausgesprochen und der sichtbare Erfolg bleibt zunächst aus (was sehr oft der Fall sein wird), dann darf man auf keinen Fall weiter verhandeln als sei nichts geschehen. Denn dadurch würde natürlich jede Drohung ihre Glaubwürdigkeit verlieren.

Wer "dicke Backen" macht, muss also auch "pfeifen". Dazu im nächsten Schritt nun Regel 4...