Regel 1: zum Thema kommen

Sofort zum Thema kommen! Das Problem aus Sicht des Betriebsrats kurz und genau beschreiben!

Das wird immer der Verhandlungsführer, im Normalfall also der Betriebsratsvorsitzende, tun. Keinesfalls darf diese einleitende Beschreibung des Verhandlungsthemas allein dem Arbeitgeber überlassen werden.

Die Art und Weise, wie ein Verhandlungsgegenstand als Einleitung beschrieben wird, bestimmt nämlich sehr stark die Stoßrichtung des dann folgenden Austauschs von Argumenten. Sie bestimmt, was überhaupt zur Sprache kommt und in welchem Maß der Betriebsrat eine realistische Chance erhält, die vorher abgesprochene Verhandlungsstrategie auch in die Praxis umzusetzen

Der Arbeitgeber lässt sich vielleicht nicht daran hindern, das Verhandlungsthema auch aus seiner Sicht zu beschreiben. Auf jeden Fall aber muss der Verhandlungsführer des Betriebsrats - selbst auf die Gefahr hin, dass sich manches wiederholt - das anstehende Problem aus seiner Sicht kurz aber vollständig beschreiben. Da ist sehr wichtig, denn:

Auf diese Beschreibung kann der Betriebsrat sich immer wieder beziehen, wenn es um die Einhaltung der im Betriebsrat abgesprochenen Verhandlungsstrategie geht!

Dafür muss der Betriebsrat vor allem darauf achten, dass die Rangfolge der Verhandlungspunkte so eingehalten wird, wie er sie sich zurechtgelegt hat!

Diese klare Beschreibung des Themas aus Betriebsratssicht setzt den Arbeitgeber unter den Druck, auch selbst konkret Stellung zu nehmen. Und sie macht Ablenkungsmanöver für ihn schwieriger

Trotzdem wird er in der Regel versuchen, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit dazwischen zu gehen, den Betriebsratsvorsitzenden zu unterbrechen oder nach der Problemdarstellung des Betriebsrates doch vom Thema abzulenken – mehr im nächsten Schritt...