Leitung, Raum, Sitzordnung

Wer im Verlauf einer Verhandlung die Gesprächsführung hat, ist nur für den Fall klar geregelt, dass die Verhandlung im Rahmen einer normalen Betriebsratssitzung stattfindet - dann hat (selbstverständlich) der Betriebsratsvorsitzende die Gesprächsführung. Er nimmt alle Wortmeldungen (auch die der Arbeitgeberseite!) entgegen und führt die Rednerliste.

Für die gemeinsamen Sitzungen und für sonstige, extra angesetzte Verhandlungstermine gibt es eine solche Regelung nicht.

Arbeitgeber werden deshalb fast immer versuchen, die Gesprächsleitung an sich zu ziehen, weil sie sich davon Vorteile versprechen. Gelingt es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht, selbst die Gesprächsleitung übernehmen, hat sich folgende Regelung bewährt:

1. Die Gesprächsleitung hat jeweils derjenige, der auch die Einladung ausgesprochen hat.

2. Der Gesprächsleiter beschränkt sich darauf, die Wortmeldungen entgegenzunehmen und nach der Rednerliste das Wort zu erteilen.

Will der Gesprächsleiter (und das will und muss er natürlich häufiger) inhaltlich in die Verhandlung eingreifen, eine Stellungnahme abgeben, Argumente und Informationen einbringen, so muss er sich wie jeder andere auch zu Wort melden und sich selber auf die Rednerliste setzen.

Auf diese Weise wird verhindert, dass der Gesprächsleiter seine Position ausnutzt, um zum Beispiel jeden Redebeitrag der anderen Verhandlungsteilnehmer immer sofort zu kommentieren und ohne Rücksicht auf die Wortmeldungen der anderen ständig außer der Reihe das Wort zu nehmen.

Raumgröße und -ausstattung haben ebenfalls großen Einfluss auf die Stimmung und Befindlichkeit der Betriebsratsmitglieder.

Der Betriebsrat sollte deshalb auf einen Raum bestehen, der ihm wirklich geeignet erscheint!

Dabei muss auch die mögliche Sitzordnung beachtet werden. Wichtig ist dabei eigentlich nur eines:

Die beiden verhandelnden Parteien sitzen sich klar getrennt gegenüber, die jeweiligen Verhandlungsführer in der Mitte ihrer Gruppe.