Entscheidungen delegieren?

Zumindest in richtig großen Betriebsräten (etwa ab 19 Mitglieder) lässt sich der Grundsatz „Alle Entscheidungen trifft der ganze Betriebsrat!“ nicht mehr durchhalten - Beispiel:

In einem Großbetrieb mit über 10.000 Beschäftigten wäre es gar nicht mehr möglich, dass alle 37 Betriebsratsmitglieder jede einzelne Einstellung diskutieren und entscheiden - der Betriebsrat wäre mit nichts anderem mehr beschäftigt.
Trotzdem wird aber auch der große Betriebsrat bei der Aufteilung seiner Arbeiten die Verfahren anwenden müssen, wie sie in den beiden letzten Schritten vorgeschlagen wurden. Ein Unterschied liegt lediglich in der Zahl der möglichen Ausschüsse und darin, dass diesen Ausschüssen häufiger einmal eigene Entscheidungsbefugnis eingeräumt werden muss.
Grundsatz sollte aber auch in diesen Fällen immer sein:
Jeder Ausschuss bekommt nur so viel Entscheidungsbefugnis, wie es unbedingt nötig ist. Alle Sonderfälle gehören vor das ganze Gremium!

Außerdem gilt:

Soll ein (oder mehrere) Ausschüsse selbstständig Beschlüsse fassen und verhandeln dürfen, muss dies für jeden dieser Ausschüsse und für jede übertragene Entscheidungskompetenz einzeln beschlossen und schriftlich festgehalten werden!
Dabei gilt immer:
Auch die Beschlüsse eines entscheidungsberechtigten Ausschusses können jederzeit durch das Gesamtgremium wieder rückgängig gemacht werden!
Und - ganz wichtig:

Für alle Beschlüsse in Bezug auf die selbstständige Entscheidungsbefugnis von Ausschüssen ist immer die Mehrheit der Stimmen aller Betriebsratsmitglieder (und nicht nur die der Anwesenden) erforderlich!