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Informationen für Arbeitnehmer

Dies sind die wichtigsten Paragrafen des BetrVG zu diesem Thema:

§ 39  Wie kann sich der Arbeitnehmer beim Betriebsrat informieren (Sprechstunden)?
§ 43  Betriebsversammlungen
(außerdem: Zeitpunkt u. Verdienstausfall § 44)
§ 81   Wann und über welche Themen muss der Arbeitgeber (neue) Arbeitnehmer informieren?

§ 82   Was kann ein Arbeitnehmer tun, wenn er Kritik an betrieblichen Verhältnissen hat?

§ 83   In welcher Weise kann ein Arbeitnehmer Einsicht in seine Personalakte nehmen?
§ 110   Wie müssen die Arbeitnehmer über die wirtschaftliche Lage informiert werden?