Übersicht der SBV-Wahl
Die Tabelle zeigt einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der SBV-Wahl:
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SBV-Wahl |
Rechtsnorm |
Voraussetzung
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min. 5 schwerb. Mitarbeiter (>50% GdB*), bzw. Gleichgestellte)
Wird die Zahl nicht erreicht, können nahegelegene Betriebe des Unternehmens zusammen gelegt werden. |
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Amtszeit
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4 Jahre |
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Wahlzeitpunkt 2018, 2022 ... |
1. Oktober – 30. November
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(Dieser Paragraph regelt auch die Fälle, in denen außerhalb der turnusmäßigen Wahlen zu wählen ist.) |
Wahlberechtigt
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Alle behinderte Menschen im Betrieb (> 50% GdB, bzw. Gleichgestellte) |
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Wählbar
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Alle Arbeitnehmer über 18 Jahre, die dem Betrieb 6 Monate angehören |
§ 177 SGB IX
(mit Ausnahmeregelung für neue Betriebe) |
Größe der SBV
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1 Vertrauensperson und mindestens eine/n Stellvertreter/in |
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Wahlvorstand bestellen |
· Bei der Erstwahl kann das Integrationsamt zu einer Versammlung einladen, um den Wahlvorstand zu wählen
· Spätestens 8 Wochen vor Ende der Amtszeit |
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Wahlvorschriften
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Die Wahlordnung (SchwbVWO) ist anzuwenden
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Mit geltende Vorschriften |
§ 177 SGB IX nimmt Bezug auf Vorschriften aus dem BetrVG, die sinngemäß anzuwenden sind: |
Wahlanfechtung § 19 BetrVG Wahlschutz und Wahlkosten § 20 BetrVG
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