"Betriebsadresse" des Wahlvorstands

Der Wahlvorstand muss ebenfalls darüber beschließen, an welchen Orten und zu welchen Zeiten er den Arbeitnehmern persönlich zur Verfügung steht, um Auskünfte zu geben und Wahlvorschläge, Einsprüche gegen die Wählerliste oder Ähnliches entgegenzunehmen!
In welchem Umfang das erforderlich sein wird, hängt natürlich wieder stark von der Größe und den Besonderheiten des Betriebs ab.
Beispiele:
"Betriebsadresse" des Wahlvorstands ist der Arbeitsplatz eines Wahlvorstandsmitglieds, das von seiner Tätigkeit her am ehesten in der Lage ist, diese Aufgabe mit zu übernehmen. Diese Lösung bietet sich vor allem bei kleineren Betrieben an. Diese "Betriebsadresse" dient dann auch als Anlaufpunkt für Postsendungen (z.B. Briefwahlunterlagen) an den Wahlvorstand.
Oder:
An bestimmten Tagen und zu bestimm­ten Zeiten steht das Betriebsratsbüro (oder ein Besprechungszimmer) dem Wahlvorstand zur Verfügung, um dort als Ansprechpartner erreichbar zu sein.
Die Entscheidung muss natürlich schriftlich als Beschluss festgehalten werden:
Der Wahlvorstand wird bis zum Ende seiner Amtszeit für Erklärungen, Einreichen von Wahlvorschlägen u.Ä. zu folgenden Zeiten und an folgenden Orten für die Arbeitnehmer erreichbar sein:
  • Ort ...
  • Wochentage ... (möglich auch: täglich)
  • in der Zeit von ...Uhrzeit... bis ...Uhrzeit...
Wenn nötig, weitere Orte mit eventuell abweichenden Zeiten aufführen.

Zusätzlich muss noch Folgendes beachtet werden:

  • Wenn feste Zeiten (Uhrzeiten, Wochentage) für das Erreichen des Wahlvorstands beschlossen werden, muss sichergestellt sein, dass jeder Arbeitnehmer Gelegenheit hat, zum Wahlvorstand zu gehen – dabei unterschiedliche Arbeitszeiten wie Teilzeitarbeit und vor allem Schichtarbeit berücksichtigen.
  • Meist ist es günstiger, häufiger (z.B. täglich) verhältnismäßig kurze Sprechzeiten (z.B. eine Stunde, von 11.00 bis 12.00 Uhr) einzurichten, als  seltene und lange.
  • Es genügt, wenn jeweils 1 Wahlvorstandsmitglied an dem angegebenen Ort und zur angegebenen Zeit zur Verfügung steht. Arbeitsteilung vereinbaren.
  • Wenn es nicht unbedingt nötig ist, mehrere Betriebsadressen einzurichten, sollte der Ort für die "Sprechstunden" der gleiche sein, an dem der Wahlvorstand auch seine Unterlagen (Akten) untergebracht hat. Deshalb bietet sich das Betriebsratsbüro oder ein Arbeitsplatz in der Verwaltung an.
  • Für abseits gelegene Abteilungen, Filialen u.Ä. zusätzlich "ambulante" Sprechstunden anbieten.
In Betrieben mit 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist das lertzte wichtige Thema für die erste Sitzung des Wahlvorstands die Frage, ob freiwillig das vereinfachte Wahlverfahren angewendet werden soll oder nicht...