Die Wahl an sich und überhaupt

Noch einmal zur Erinnerung:
Grundsätzlich ist die Betriebsratswahl so zu organisieren, dass eine geheime Stimmabgabe auf einem Wahlzettel möglich ist, und der Wahlzettel vom Wähler in eine Wahlurne geworfen werden kann. Für besondere Fälle ist die Briefwahl zu ermöglichen. Unzulässig ist aber eine Online-Abstimmung.

Wenn bis zum Tag des Wahl alles sorgfältig vorbereitet wurde, kann jetzt eigentlich nichts mehr schief gehen. Zu Beruhigung sollte der Wahlvorstand am frühen Morgen aber noch einmal prüfen, ob wirklich alles benötigte Material erstellt wurde und bereit liegt:
Bevor es dann richtig losgeht, sollte der Wahlvorstand noch einmal prüfen, ob alles benötigte Material vorhanden ist:
  • Wählerliste in der neuesten Fassung (ggf. mit Vermerken über zugesandte Briefwahlunterlagen)?
  • Kopie des Wahlausschreibens und aller anderen Bekanntmachungen?
  • Text des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung?
  • Mehrere Kugelschreiber zum Ausfüllen der Stimmzettel (einer liegt auf dem dafür vorgesehenen Tisch)?
  • Stimmzettel?
  • Urne ist aufgestellt, ordnungsgemäß verschlossen und leer?
Dann geht es aber wirklich los...

Weiter im Thema...

        • Worauf beim Wählen selber geachtet werden muss... (...)
        • Wie wird das endgültige Wahlergebnis festgestellt? (...)
        • Die neu gewählten Betriebsratsmitglieder müssen benachrichtigt werden... (...)
        • Wie muss das Wahlergebnis veröffentlicht werden? (...)