Grundsatzentscheidung: Sind Teilversammlungen erforderlich?

In manchen Betrieben ist es gar nicht oder nur mit übergroßem Aufwand möglich, die gesamte Belegschaft zu einer Betriebsversammlung zusammenzubekommen. Beispiele:

1. Schritt

Der Betriebsrat diskutiert über die Frage, ob statt Betriebsversammlungen Teilversammlungen gemacht werden müssen - dabei gilt:

2. Schritt

Ein entsprechender Grundsatzbeschluss wird gefasst und in der Geschäftsordnung verankert. Damit ist klar, dass Betriebs- und (wenn erforderlich) Abteilungsversammlungen immer in Form von Teilversammlungen durchgeführt werden. Eine Änderung dieser Praxis durch erneuten Beschluss ist natürlich möglich, muss aber gut begründet sein (z.B. Änderungen im Schichtsystem).

3. Schritt

Jede Teilversammlung wird vom gesamten Betriebsrat vorbereitet und (im Normalfall) vom Betriebsratsvorsitzenden geleitet. Dabei sind die Inhalte der verschiedenen Teilversammlungen identisch: