Abteilungsversammlungen - Entscheidung und Arbeitsschritte

1. Schritt

Der Betriebsrat legt fest, welche Bereiche des Betriebs als jeweils eine Abteilung gelten sollen. Dabei kann er sich an die vom Arbeitgeber eingerichteten Strukturen halten (Zuständigkeit von Abteilungsleitern), muss es aber nicht. Es geht vor allem um die Frage, welche Arbeitnehmer sich zusammengehörig fühlen und ähnliche Interessen haben.
Beispiele:

2. Schritt

Der Betriebsrat legt fest, ob die Abteilungsversammlungen gleichzeitig stattfinden können oder auf mehrere Tage verteilt werden müssen. In jedem Fall sind die Abteilungsversammlungen innerhalb einer Woche durchzuführen.
Eine wirklich zeitgleiche Durchführung ist meistens schon aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

3. Schritt

Da jede Abteilungsversammlung von nur einem Betriebsratsmitglied geleitet wird, legt der Betriebsrat fest, welche Abteilungsversammlung von welchem Betriebsratsmitglied geleitet werden soll. Dabei ist zu beachten, dass das Betriebsverfassungsgesetz davon ausgeht, dass die Leitung der Abteilungsversammlung durch ein Betriebsratsmitglied erfolgt, das in der Abteilung tätig ist. Darum gilt:

Ohnehin ist jedes Betriebsratsmitglied berechtigt, an jeder Abteilungsversammlung teilzunehmen, um die Sorgen und Probleme der Arbeitnehmer kennen zu lernen und um mit zu diskutieren.

4. Schritt

Sinn einer Abteilungsversammlung ist es, abteilungsspezifische Probleme anzusprechen, die auf einer Betriebsversammlung nicht oder nicht ausreichend diskutiert werden könnten. Jede Abteilungsversammlung hat also eine eigene, spezifische Tagesordnung.
Dabei wird per Beschluss festgelegt, welche Themen, die den gesamten Betrieb betreffen und welche speziellen Themen, die die entsprechende Abteilung betreffen auf die Tagesordnung kommen. Dabei werden natürlich die Betriebsräte, die in der betreffenden Abteilung arbeiten, die besten Vorschläge machen können.
Ansonsten laufen Vorbereitung und Durchführung von Abteilungsversammlungen genauso ab wie bei einer Betriebsversammlung (siehe "Weiter im Thema...").