Die Versammlungsleitung
Im Prinzip gelten für alle Diskussionsleitungen die gleichen "Regeln" (siehe "Diskussionsführung"). Für eine Betriebsversammlung gibt es aber doch einige Besonderheiten zu beachten.
Bleibt noch die Frage des Protokolls. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht für eine Betriebsversammlung kein Protokoll vor. Der Betriebsrat sollte sich auch gut überlegen, ob ein Protokoll von einer Betriebsversammlung überhaupt sinnvoll ist.
Bemerken die Arbeitnehmer, dass ihre Wortmeldungen mit protokolliert werden, ist dies in den meisten Fällen ein Hindernis dafür, dass sich überhaupt jemand zu Wort meldet; oder aber dass eine Diskussion nicht mehr offen geführt wird.
Damit nichts verloren geht, sollte sich der Betriebsrat darauf beschränken, zu den einzelnen Punkten lediglich Stichworte zu notieren.
Auf Tonaufzeichnungen sollte im Normalfall vollständig verzichtet werden. Sollte es doch einmal sinnvoll erscheinen, muss dies zu Beginn der Versammlung bekanntgegeben werden. Will ein Versammlungsteilnehmer nicht, dass seine Ausführungen aufgezeichnet werden, muss das Aufzeichnungsgerät vorübergehend ausgeschaltet werden.