Tagesordnung und Einladung

In der Praxis ist es leider immer noch (zu) oft so, dass Einladungen zur Betriebsversammlung die immer gleichen und meist nichts sagenden Tages­ordnungspunkte enthalten und auch sonst nicht gerade originell aussehen. Eigentlich aber sollte es doch wohl so sein:
Die Tagesordnung für die Betriebsversammlung soll die Arbeitnehmer über die konkreten und vor allem die aktuellen Probleme, Themen und Fragen, die auf der Betriebsversammlung angesprochen werden, informieren und sie neugierig machen!
Das heißt nicht, dass alle Einzelheiten in die Tagesordnung hineingepackt werden müssten (eine zu lange Tagesordnung wirkt eher abschreckend), aber die wichtigen Schwerpunktthemen müssen doch klar und anschaulich beschrieben sein.
Dabei orientiert man sich an den Punkten aus der Ablaufplanung (siehe: "Ablaufplanung") und bemüht sich, diese möglichst deutlich und verständlich zu formulieren - Beispiele dafür folgen im nächsten Schritt.
Darüber hinaus kann eine aufschlussreiche Tagesordnung auch ein Beitrag zur Diskussionsbelebung sein. Die Beschäftigten wissen nach dem Lesen der Tagesordnung, was sie erwartet, und sie haben zumindest die Chance, sich vor der Betriebsversammlung zu überlegen, ob sie zu dem einen oder anderen Thema vielleicht etwas sagen könnten (dass die meisten diese Chance dann nicht nutzen werden, sollte den Betriebsrat nicht daran hindern, alles zur Diskussionsbelebung zu tun).

Auch beim Verbreiten der Einladung kann und soll der Betriebsrat nicht nur auf einen Weg setzen, sondern möglichst viele "Kanäle" parallel nutzen:

  • Grundlage ist und bleibt die Einladung an den Informationsbrettern
  • diese kann ergänzt werden durch eine Flugblattaktion, bei der die gleichen Einladungen zum Einsatz kommen können
  • über einen Verteiler "an alle" (alle Beschäftigten, die eine dienstliche E-Mail-Adresse haben) kann der Text der Einladung als E-Mail verbreitet werden
  • verfügt der Betriebsrat bereits über einen eigenen Bereich im Intranet des Unternehmens sollte auch hier eine Einladung platziert werden
Insbesondere die elektronischen Verbreitungsmöglichkeiten sollte ein Betriebsrat heute in jedem Fall nutzen - schon um nicht den Eindruck von Rückständigkeit und Technikfeindlichkeit aufkommen zu lassen!

Weiter im Thema...

    • Einladungen zur Betriebsversammlung sollen attraktiv gestaltet und "fächendeckend" verteilt werden (...)
    • Arbeitgeber und Gewerkschaft müssen zur Betriebsversammlung eingeladen werden (...)