Arbeitsplan und Arbeitsteilung

Oft sieht die Praxis der Betriebsratsarbeit wohl doch so aus:

Der Betriebsrat unternimmt nur dann etwas, wenn es von ihm gefordert wird - der Arbeitgeber will etwas, jemand aus der Belegschaft beklagt sich oder etwas Ähnliches ... Meist reagiert der Betriebsrat also nur. Eigentlich sollte das aber doch anders sein:

Der Betriebsrat macht nicht nur das, was ihm "von außen" aufgezwungen wird! Er packt die Probleme auch von sich aus an!

Selbstverständlich muss der Betriebsrat Beschwerden und Anregungen aus der Belegschaft aufnehmen und etwas dafür tun. Genauso selbstverständlich muss er sich mit dem auseinandersetzen, was der Arbeitgeber ihm zu "beißen" gibt. Aber der Betriebsrat darf sich nicht auf dieses reine Reagieren beschränken:

Jeder Betriebsrat muss sich klar darüber werden, welche Arbeiten und Aufgaben zu erledigen sind, welche Aufgaben er erledigen will!

Dafür trägt der Betriebsrat in einer Extrasitzung (vielleicht sogar in mehreren) alle Arbeiten und Aufgaben zusammen, die er in der nächsten Zeit erledigen muss und will.

Aber natürlich genügt es nicht, dass Betriebsrat sich nur einmal mit dieser Aufgabenplanung beschäftigt. Er muss sich immer mal wieder und möglichst sogar regelmäßig zusammensetzen (je nach Umfang der Probleme und Aufgaben vielleicht vierteljährlich oder einmal in jedem Halbjahr), um seinen Arbeitsplan neu zu überarbeiten, ihn auf den aktuellen Stand zu bringen und zu ergänzen.

Und wenn der Arbeitsplan steht, dann muss dafür gesorgt werden, dass die Arbeit auch wirklich erledigt wird (sonst bleibt alles am Vorsitzenden, den Freigestellten, den von sich aus Aktiven hängen). Dafür sind drei Schritte nötig...

Erster Schritt:
Der Betrieb wird in räumliche Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt, so dass jedes Betriebsratsmitglied (vielleicht mit Ausnahme des Vorsitzenden) genau weiß für welche Abteilungen es zuständig ist.

Zweiter Schritt:
Es wird festgelegt, was laufende Geschäfte sein sollen, welche dieser laufenden Geschäfte der Betriebsratsvorsitzende (oder Freigestellte oder Betriebsausschuss) übernehmen und welche laufenden Routinearbeiten auf andere Betriebsratsmitglieder oder Ausschüsse verteilt werden.

Dritter Schritt:
Auch die restlichen Aufgaben werden unter dem Gesichtspunkt betrachtet, welcher Ausschuss oder welches einzelne Mitglied sie übernehmen kann und soll. Soweit es "passende" Ausschüsse noch nicht gibt, werden sie gebildet - eventuell auch nur befristet.

Wie Ausschüsse gebildet werden - hierzu sind die Bestimmungen des § 28 BetrVG zu beachten.
Durch diese Arbeitsteilung werden zeitliche Freiräume in den Betriebsratssitzungen geschaffen, um dann intensiver und damit gründlicher auch schwierigere Themen behandeln zu können.

Weiter im Thema...

          • Ein Betriebsrat darf nicht nur reagieren, sondern muss von sich aus aktiv werden, Aufgaben suchen (...)
          • Jedes Betriebsratsmitglied muss einen klaren betrieblichen Zuständigkeitsbereich haben (...)
          • Das meiste "Laufende" wird beim Betriebsratsvorsitzenden landen - aber nicht alles und nicht zwingend (...)
          • Ale Aufgaben und Arbeiten des Betriebsrats müssen verteilt werden - auf Ausschüsse oder einzelne Mitglieder (...)
          • Der Arbeitsplan muss verbindlich und immer aktuell zusammengestellt sein (...)
          • Quelle

            Betriebsratsarbeit - aber mit System
            Fricke/Grimberg/Wolter, Bund-Verlag 2010