Die Betriebsratsverwaltung

Je drängender, vielfältiger und komplizierter die Probleme werden, mit denen sich ein Betriebsrat herumschlagen muss, desto wichtiger wird die Einsicht, dass es sich dabei um eine Tätigkeit handelt, die auch organisiert, "verwaltet" werden muss. Dazu gehören:

Das Betriebsratsbüro, also Raum und Ausstattung... Dazu stellen sich viele Fragen:
  • Wo sollte sich das Betriebsratsbüro befinden?
  • Für welche Aufgaben sollte das Büro vor allem geeignet sein?
  • Wie sieht die Mindestausstattung aus, die der Arbeitgeber bereitstellen muss?
Voraussetzung für eine effektive Verwaltung der Betriebsratsarbeit ist die Ausstattung mit zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnik... Da stellt sich vor allem die Frage, was gebraucht wird und worauf der Betriebsrat einen Anspruch hat:
  • PC mit Nebengeräten - stationär oder mobil?
  • Internet-/Intranet-/E-Mail-Anschluss - eine Selbstverständlichkeit?
  • Standard-Büro-Software oder darf es noch mehr sein?
Wenn Raum, Ausstattung und Informationstechnik einigermaßen "stimmen", gilt es Ordnung zu schaffen (und zu halten):
  • Welches Ordnungssystem sollte der Betriebsrat benutzen?
  • Wie sieht ein "Aktenplan" aus (nach dem Papierunterlagen wie auch Dateien geordnet werden)?
  • Wie wird speziell bei den auf dem PC gespeicherten Daten Chaos verhindert?
  • Wie wird sichergestellt, dass alle Betriebsratsmitglieder Einblick in die Unterlagen des Betriebsrats nehmen können § 34 Abs. 3 BetrVG)?
Die Formen des "Schriftverkehrs" (Brief, E-Mail, SMS, Chat...) wandeln sich. Was sich nicht wandelt, ist die Notwendigkeit, auf die "richtige" Art schriftlich kommunizieren zu können:
  • Briefe und E-Mails schreiben, drucken, versenden
  • schriftliche Mitteilungen klar aufbauen und fomulieren
  • Aktuelles immer im Zugriff haben ("Der Brief des Monats"
  • Schreib- und Verwaltungskräfte

Weiter im Thema...

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          Quelle

          Das Betriebsratsbüro: Ausstattung, Organisation und PC-Einsatz

          Fricke/Grimberg/Wolter, Bund-Verlag 2010;
          ergänzt und aktualisiert durch die Redaktion des BZO-Wissen