Alle müssen vorbereitet sein!

Selbstverständlich genügt es nicht, wenn nur der Betriebsratsvorsitzende weiß, was die genauen Inhalte der kommenden Betriebsratssitzung sein werden. Jedes Betriebsratsmitglied muss zumindest die Chance haben, sich auf die Diskussionen der einzelnen Themen vorzubereiten.

Das wichtigste Werkzeug dafür ist die Tagesordnung, die detailliert und genau die anstehenden Themen beschreiben sollte. Darauf haben die Betriebsratsmitglieder sogar einen Rechtsanspruch. Eine Standard-Tagesordnung mit immer denselben Tagesordnungspunkten ("Personelles", "Soziales", "Verschiedenes") darf es nicht geben.
Die Tagesordnung allein genügt nicht immer als Vorabinformation. Zu wichtigeren und/oder umfangreicheren Themen (z.B. Personalentscheidungen, größere Investitionsvorhaben) müssen noch weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Der Betriebsratsvorsitzende muss dabei immer darüber nachdenken, welche Materialien er zusammen mit der Einladung verteilt und welche Informationen während der Sitzung ausgegeben werden können.
Außerdem gibt es natürlich sehr viele Grundinformationen (z.B. Betriebsvereinbarungen), die jedes Betriebsratsmitglied immer "im Zugriff" haben sollte. Besonders bewährt hat es sich, diese in einem "Betriebsrats-Handbuch" zusammenzustellen.

Weiter im Thema...

      • Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine aussagekräftige Tagesordnung! (...)
      • Ohne ausreichende Vorabinformation kann eine Diskussion nicht fruchtbar sein! (...)
      • Alle in der Alltagarbeit eventuell benötigten Informationen und Unterlagen sollten für jedes Betriebsratsmitglied zusammengestellt werden (...)
      • Rechtsgrundlage

        § 29 Abs. 2 BetrVG
        (2) [...] Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. [...]
        § 29 BetrVG kommentiert