Kurze Reden schnell geplant

Zunächst stellt sich die Frage, ob kurze Redebeiträge überhaupt richtig geplant werden müssen. Antwort: Das kommt darauf an! Beteiligt man sich "nur" an der Diskussion während einer Betriebsratssitzung, wird man mehr oder weniger spontan drauflos reden. Will man allerdings z.B. das Arbeitsergebnis eines Ausschusses vorstellen, so sollte das doch schon etwas geplant sein. Da gibt es also einen Unterschied zwischen einem Diskussionsbeitrag und einer "Kurzrede"...

Wer eine solche Kurzrede halten will, verbindet damit in der Regel eine konkrete Absicht, ein Anliegen. Die Zuhörenden sollen etwas "mitnehmen", sie sollen etwas tun, sie sollen überzeugt oder auch nur informiert werden. Kurz gesagt:

Dieses Anliegen ist das Wichtigste an einer Kurzrede, es ist der eigentlich Zweck meiner Wortmeldung! Deshalb nennen wir diesen Teil einer Rede: den Zwecksatz!
Dieser Zwecksatz - das sagt schon die Bezeichnung - muss, ja, sollte nicht einmal besonders lang sein. "Nehmt diese Information zur Kenntnis!" - "Begreift worum es hier geht!" - "Unternehmt endlich etwas!"... Das sind die kurzen Botschaften des Zwecksatzes. Damit ist schon klar, dass der Zwecksatz allein natürlich noch keine Kurzrede ist. Das Anliegen das ich habe, muss auch begründet werden.
Ein zweiter Teil einer jeden Kurzrede ist also die Begründung, die mehr oder weniger ausführlich sein kann und sein muss!
Damit hat man im Prinzip alles zusammen, was man für eine Kurzrede von vielleicht ein, zwei Minuten Dauer so braucht (ein Zeitraum, der einem gerade am Anfang schon recht lang vorkommen kann). Trotzdem: Eine Kurzrede, die nur aus Zwecksatz und einer Begründung (in dieser Reihenfolge) besteht, das kommt einem doch etwas merkwürdig vor. Die Planung einer Kurzrede muss also wohl doch noch etwas ausgebaut und systematisiert werden...

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